Urteilsverkündung am Amtsgericht
Handgreiflicher Polizist bekommt 9 Monate auf Bewährung

10.07.2017 | Stand 04.08.2023, 1:15 Uhr
−Foto: n/a

Ein bayerischer Polizist muss teuer dafür bezahlen, dass er Asylbewerber überhart anpackte. Der Richter moniert seine mangelnde Einsicht.

LANDSHUT  „Gstandner bayerischer Polizist, der nicht zu seinen Fehlern steht”. Derart enttäuscht zeigte sich Jugendrichter Stefan Kolb vom Landshuter Amtsgericht in seiner Urteilsbegründung. Der ehemalige Dienstgruppenleiter Andreas M. (48) ist wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung im Amt zu 9 Monaten auf Bewährung und 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. 

Wie zum Prozessauftakt vor zwei Wochen berichtet, waren die drei afghanischen Jugendlichen - zwischen 13 und 15 Jahre alt - aus ihrer Unterkunft in Landau ausgerissen und mit dem Zug „schwarz” nach Landshut gefahren, wo sie von Bundespolizisten gestellt und dann einer Polizeistreife übergeben wurden. In den  Räumen der PI Landshut weigerten sie sich dann, zur Identitätsfeststellung ihre Fingerabdrücke abzugeben, randalierten statt dessen, so dass sich eine Beamtin (27) veranlasst sah, den Dienstgruppenleiter zu Hilfe zu rufen.

Da sei dann, so die von Staatsanwältin Petra Fuchs vertretene Anklage, die Situation eskaliert. Die afghanischen Jugendlichen hätten sich weiterhin geweigert, ihre Fingerprints abzuliefern, Andres M. habe daraufhin zunächst einen von ihnen am Halsausschnitt gepackt, vom Stuhl hochgezogen und geschüttelt. Danach habe er dann aus seinem Einsatzgürtel ein von ihm gewohnheitsmäßig getragenes Messer mit einer feststehenden, zehn Zentimeter langen Klinge gezogen, sie in Richtung eines 15-jährigen Burschen gehalten und gefordert: „Give me your fingerprints, or I´ll take it” („Gib mir die Fingerabdrücke, oder ich hole sie mir”). Als der sich weiterhin geweigert habe, habe der Beamte das Messer nach wenigen Sekunden wieder weggesteckt.

Inzwischen waren weitere Beamte als Verstärkung eingetroffen, der renitente 15-Jährige wurde an Händen und Füßen gefesselt. Danach habe ihn der Dienstgruppenleiter - immerhin 1,90 Meter groß und 130 Kilo schwer - zunächst aus sitzender Position am Kopf nach oben gezogen, dann den vor Schmerz schreienden Afghanen losgelassen, so dass er mit den gefesselten Händen am Rücken am Boden auf dem Bauch zu liegen gekommen sei.

Da habe der 48-Jährige dann die Kette der Handschellen gepackt und die Arme des 15-Jährigen bis zum Anschlag der Schultergelenke nach oben gezogen, so dass sich der Oberkörper zeitweise in der Luft befunden habe. Der junge Afghane habe erneut vor Schmerzen geschrien und der Dienstgruppenleiter habe erst von ihm abgelassen, als er von Kollegen lautstark aufgefordert worden sei, aufzuhören.

Ausdrücklich lobte Kolb den Mut der Streifenbeamtin, „dagegen aufzustehen, auch wenn man sich damit vielleicht den Zorn anderer Kollegen zuzieht." Die vom Dienstgruppenleiter angewandten Mittel seien überzogen und unnötig gewesen: „Einziger Sinn war, dem ,Bürscherl’ weh zu tun. Auch als schon vier Mann Verstärkung da waren. Da hätte man den 15-Jährigen durchaus auch wegtragen können.” Wie es mit der Karriere des Beamten weitergeht, bleibt offen. Mit Sicherheit erwartet ihn aber ein Disziplinarverfahren.

Landshut