Vier Jahre Freiheitsstrafe
Haidlfinger Brandstifterin bleibt in Psychiatrie

24.04.2019 | Stand 03.08.2023, 8:29 Uhr
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Im Juli letzten Jahres zündete eine heute 43-Jährige das Haus ihres geschiedenen Mannes an. Die Täterin wurde vergangene Woche wegen schwerer Brandstiftung zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

WALLERSDORF/HAIDLFING Die „Stimme“ hatte der 43-jährigen Russin befohlen, das Haus ihres Ex-Mannes in Haidlfing anzuzünden. Damit zerstörte sie nicht nur die Existenz des Mannes, sondern auch die des gemeinsamen fünfjährigen Sohnes. Jetzt fiel das Urteil: Vergangene Woche wurde die Angeklagte von der dritten Strafkammer des Landgerichts Landshut wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt.

Bereits am ersten von insgesamt drei Verhandlungstagen räumte die Angeklagte die schwerwiegenden Vorwürfe ein: Nachdem sie am Nachmittag des 22. Juli letzten Jahres erst Kokain konsumierte, hörte sie plötzlich eine „Stimme“, die ihr sagte, sie solle einen Benzinkanister kaufen und das Haus ihres geschiedenen Mannes anzünden. Mit Zwischenstopp an der Tankstelle – um Kanister, Benzin und ein Feuerzeug zu besorgen – fuhr sie dann direkt zum Haus des Ex, welches ihr nach der Scheidung zur Hälfte gehörte. Sie zerschlug die Terrassentür, ging hinauf ins Schlaf- und und Gästezimmer und verschüttete dort Benzin über Betten und Boden. Dann zündete sie ein mit Benzin getränktes Handtuch an und warf es ins Schlafzimmer. Doch es kam zu einer massiven Verpuffung, das Feuer entfachte sich extrem schnell. Dabei wurde die Brandstifterin schwer verletzt, 30 Prozent ihrer Körperoberfläche verbrannte. Noch heute trägt sie Bandagen an den Händen und muss ihre Wunden täglich eincremen, wie sie der Kammer erzählte. Am Haus entstand ein Schaden von über 600.000 Euro.

Die Zeugenaussagen der Nachbarn hatten alle eines gemeinsam: Niemand schien die Angeklagte zu kennen, mehr als ein kurzes „Hallo“ über den Gartenzaun habe es nie gegeben. Die Familie soll sehr zurückgezogen gelebt haben. Doch bei einem Frauenstammtisch in einem Lokal habe sich der Mann plötzlich dazu gesellt und zu reden begonnen. „Er erzählte uns, dass er ständig mit der Polizei in Kontakt war, weil seine Frau ihm drohte, dass sie ihm das Haus anzündet“, so die 54-jährige Zeugin. Auch bei einem Fest im Sportheim habe er über die „Problematik“ mit seiner Frau gesprochen und den Anwesenden anvertraut, dass seine Frau „psychisch krank sei und von Geistern erzählt“.

Dazu passte die Aussage einer weiteren Nachbarin: Sie sei von der Angeklagten als „Hexe“ bezeichnet worden – warum wisse sie nicht. Die Zeugin war diejenige, die am Tattag die Polizei benachrichtigt hatte, nachdem sie erst ein „Klirren“ und dann die 43-Jährige im Garten beobachtete, wie diese die Terrassentür einschlug. „Ich glaube, sie hat sehr viel kriminelle Energie und ich denke, sie sollte sich dem Haus nicht nähern – das hat ihr Mann gesagt, deswegen habe ich die Polizei gerufen“, so die Frau. Es sei auch nicht das erste Mal gewesen, dass etwas „zu Bruch ging“, „sie hat sich wohl immer wieder Zutritt verschafft“, wie die Rentnerin weiter erzählte. Unter anderem soll es immer wieder zu Sorgerechtsstreitigkeiten um den Sohn gekommen sein.

Am Tag nach der Brandlegung wurde die Angeklagte im Krankenhaus vernommen. Sie gestand die Tat und erklärte, der Grund sei die Scheidung gewesen, denn sie habe „nichts bekommen“ und die Hälfte des Hauses gehöre trotzdem ihr. In der Verhandlung konnte sich die Beschuldigte allerdings nicht mehr an diese Aussage erinnern und stellte zusammen mit ihrer Verteidigerin Christina Keil die Vernehmungssituation im Krankenhaus in Frage.

Weder bei der Polizei noch bei einem Gutachter berichtete die Angeklagte allerdings über die ominöse „Stimme“. „Ich wollte nicht als psychisch Kranke oder Verrückte abgestempelt werden und in einer Klinik landen“, wie die 43-Jährige der Kammer erklärte. Später in der JVA habe sie mehrmals wahnhafte Vorstellungen von Morden gehabt. Dabei soll sie Stimmen von verstorbenen Verwandten gehört, Bilder gesehen und sogar Blut gerochen haben. Auch bei ihrem Ex-Mann sei sie zu „99 Prozent sicher gewesen, dass er tot ist“. Dass er im Gericht war, habe sie „überrascht“. Seitdem sie sich jedoch in der psychiatrischen Abteilung des Klinikums in Taufkirchen befindet und Medikamente nimmt, gehe es ihr besser. Sie höre jetzt keine Stimmen mehr.

Laut der psychiatrischen Sachverständigen leidet die Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie, bei der Tat sei daher von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit auszugehen. Bezüglich der Unterbringung waren sich alle Prozessbeteiligten einig. – mr –

Dingolfing-Landau