Justiz
Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Bundesrat vorgestellt

21.09.2018 | Stand 03.08.2023, 3:51 Uhr
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Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt am Freitag, 21. September, im Bundesrat den bayerisch-nordrheinwestfälischen Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung vor. Bausback vor der Länderkammer: „Für mich ist ganz klar: Der Rechtsstaat braucht den freien Blick ins Gesicht von Parteien, Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten.“

BAYERN Die Gerichte müssten wissen, wer vor ihnen stehe, erläutert Bausback und fährt fort: „Außerdem können unsere Gerichte ansonsten die Wahrheit nicht ermitteln. Wird der Zeuge rot? Oder blass? Bekommt er rote Ohren? Bilden sich Schweißperlen auf Stirn oder Oberlippe? All das können unsere Gerichte nicht sehen, wenn Zeugen Burka oder Niqab nicht ablegen und die Augen nur durch ein Stoffgitter oder einen Sehschlitz auszumachen sind. Unsere Richterinnen und Richter benötigen und wünschen sich daher das ausdrückliche Verbot der Gesichtsverhüllung in Gerichtsverhandlungen. Wir dürfen sie nicht länger alleine lassen. Wir müssen ihnen jetzt klare und unmissverständliche Regelungen an die Hand geben. Und genau das tun wir mit unserem Vorschlag!“

Bayerns Justizminister abschließend: „Das Gesichtsverhüllungsverbot richtet sich nicht nur an die gerichtliche Praxis. Zugleich machen wir unseren Bürgerinnen und Bürger ganz deutlich, was unser Rechtsstaat nicht akzeptieren muss. Wir bewahren die Identität unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und zeigen, dass wir unseren Rechtstaat – wenn erforderlich – verteidigen.“

Hintergrund

Mit ihrem Gesetzesantrag setzen Bayern und Nordrhein-Westfalen einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni 2018 um. Zugleich enthält der aktuelle Berliner Koalitionsvertrag die Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, wonach Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen, wenn es zur Identitätsfeststellung oder zur Beurteilung des Aussageverhaltens notwendig ist.

Bislang sieht das Gesetz lediglich die Möglichkeit vor, dass Gerichte im Einzelfall Anordnungen treffen können, nicht jedoch ein grundsätzliches Verschleierungsverbot vor Gericht. Der Gesetzentwurf aus Bayern und Nordrhein-Westfalen will hier durch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes Klarheit schaffen. Das Gesichtsverhüllungsverbot soll für Parteien, Zeugen und andere am Verfahren beteiligte Personen gelten.

Schwandorf