Kontrolle
Gemeinsame Kontrollaktion erfolgreich

24.09.2018 | Stand 02.08.2023, 22:13 Uhr
−Foto: n/a

Am Sonntag, 23. September, fand in den Nachmittags- und Abendstunden eine gemeinsame Kontrollaktion der Grenzpolizeigruppe der Polizeiinspektion Furth im Wald, der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen und der Kontrolleinheit Verkehr des Zoll Furth im Wald statt.

FURTH IM WALD Diese Aktionen mit Ziel der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität werden in unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Einmal mehr zeigte sich dabei, wie eng Landes- und Bundespolizei sowie Zoll vernetzt sind und wie professionell die Zusammenarbeit im täglichen Dienst abläuft. Bereits ab 16 Uhr kontrollierten 25 Beamte der drei Behörden gemeinsam die Verkehrswege im Grenzraum. Dabei stand nicht nur die Straße im Fokus, auch in den grenzüberschreitenden Zügen fanden Kontrollen statt.

Starke Regenfälle und Sturmböen konnten die eingesetzten Kräfte nicht davon abhalten, die für die Abendstunden geplante Kontrollstelle am ehemaligen Grenzübergang Furth im Wald-Schafberg wie geplant durchzuführen. Dankenswerterweise stellte der Zoll seine Überholungshalle zur Verfügung, sodass die Kontrollen unter einem trockenen Dach stattfinden konnten und weder die Beamten noch die Kontrollierten im Regen stehen mussten. Unterstützt wurden die Polizisten und Zöllner dabei von drei vierbeinigen Kollegen des Zolls. Zwei Rauschgift- und ein Tabaksuchhund standen nämlich mit ihren Spürnasen parat, um die kontrollierten Personen und deren Gepäck und Fahrzeuge abzuschnüffeln.

Drogen, Waffen und unerlaubte Grenzüberänge

Bei der Kontrollaktion wurden zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Bei einer Person stellten die Beamten eine geringe Menge Haschisch sicher, bei einer anderen eine in Deutschland verbotene Flasche Cannabiswodka. Zwei Personen erwarten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, führten sie doch zugriffsbereit einen Schlagstock beziehungsweise ein Springmesser mit sich. Bei zwei Fahrzeugführern wurden aufgrund des Verdachts des vorangegangenen Drogenkonsums jeweils eine Blutentnahme durchgeführt. Beim ersten Fahrer gaben sich Hinweise auf den Konsum von Amphetaminen, beim zweiten Hinweise auf den Konsum von Marihuana. Letzteren erwartet zudem eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da ihm seine Fahrerlaubnis in Deutschland aberkannt worden war.

Drei Personen müssen sich wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten. Sie hatten beim Grenzübertritt keine gültigen Ausweisdokumente mitgeführt. Drei Fahrzeugführer erwartet ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Bei einem weiteren Fahrzeugführer wird noch geprüft, ob bei seinem Fahrzeug die notwendige Pflichtversicherung besteht.

Auch für die Zukunft sind derartige Kontrollaktionen geplant. Sie sollen zur Aufrechterhaltung des guten Sicherheitszustandes in unserer Region beitragen.

Regensburg