Existenz bedroht
Gaststätten in der Oberpfalz kämpfen mit der Corona-Krise – bereits jetzt massive Umsatzeinbrüche

18.03.2020 | Stand 13.09.2023, 0:42 Uhr
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Gaststätten in der Oberpfalz haben momentan aufgrund des Coronavirus und dessen Auswirkungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens keine leichte Zeit. Auf Wochenblatt-Anfrage schilderte Matthias Artmeier, Geschäftsstellenleiter für den Bezirk Oberpfalz des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), die katastrophale Lage.

Oberpfalz. Matthias Artmeier berichtet von massiven Umsatzeinbrüchen in gastgewerblichen Betrieben – weitere folgen aufgrund der staatlichen Einschränkungen ab Mittwoch, 18. März. Bis einschließlich Montag, 30. März, dürfen Gastronomen nur in der Zeit zwischen 6 und 15 Uhr aufsperren. „Für viele Unternehmen geht es um die Existenz“, so Artmeier, da es keine Entschädigung für die Einschränkungen gibt. Umso wichtiger seien jetzt die von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten Soforthilfen, die nun schnell und vor allem unbürokratisch erfolgen müssen. Der Katastrophenfall wurde bereits am Montag, 16. März, ausgerufen, sollten demnächst alle Gaststätten dicht machen müssen, wird das öffentliche Leben weiter zum Erliegen kommen.

Es gebe zwar im Gastgewerbe sogenannte Betriebsschließungsversicherungen, die finanzielle Schäden – infolge behördlich erzwungener Betriebsschließungen – aufgrund von Seuchen absichere, so Artmeier. Voraussetzung ist, dass die Krankheit unter das Infektionsschutzgesetz (IfSG) §6 fällt und meldepflichtig ist. Das Coronavirus zählt zu den meldepflichtigen Erkrankungen – jedoch haben viele Versicherungsverträge nicht die aktuellste Fassung des Infektionsschutzgesetzes als Grundlage. Das Coronavirus ist in diesen Fällen nicht versichert. Dem Verband liegen aktuell keine Zahlen vor, wie viele Betriebe eine solche Versicherung haben.

Gaststätten in der Oberpfalz versuchen jetzt, die Krise soweit es geht abzufedern und zu überleben. „Viele Betriebe überprüfen derzeit ihre betrieblichen Kosten, reduzieren ihre Lagerbestände und ihr Angebot, stellen geplante Investitionen zurück. Darüber hinaus werden soweit möglich Überstunden der Mitarbeiter abgebaut. Viele Betriebe beantragen aktuell das Kurzarbeitergeld. Einige Betriebe haben bis Sonntag, 19. April, freiwillig zugesperrt, andere Betriebe haben, um den finanziellen Schaden zumindest etwas abzumildern, hingegen im Zeitraum von 6 bis 15 Uhr geöffnet oder bieten Gerichte zum Mitnehmen an oder liefern Speisen nach Hause“, so Artmeier. Und nicht nur finanziell sind viele Wirte jetzt in einer Krise – auch emotional, denn „es drohen Insolvenzen und Entlassungen“, erklärt der Geschäftsstellenleiter.

Das Einhalten der Personal- und Händehygiene habe laut Dehoga im Gastgewerbe insbesondere im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus oberste Priorität. Dazu gehören unter anderem: Händewaschen und Desinfektion, vor allem vor Dienstbeginn, nach Beendigung von Reinigungsarbeiten, nach dem Anfassen verschmutzter Gegenstände oder nach Bearbeitung von rohem Geflügel, Fleisch, Ei, Fisch und rohen pflanzlichen Lebensmitteln sowie die Einhaltung der Nies- und Hustenetikette und das rechtzeitige Wechseln von Schutzhandschuhen.

Schwandorf