Ausgangsbeschränkung
Gaststätte in Hof hatte trotz Verbots geöffnet

02.04.2020 | Stand 03.08.2023, 12:07 Uhr
−Foto: n/a

Auch am Mittwoch, 1. April, kontrollierten Polizeibeamte wieder die Einhaltung Ausgangsbeschränkung. Besonders negativ fiel dabei ein Wirt auf, der seine Gaststätte trotz Verbots öffnete.

Hof. Nachdem Beamte der Polizei Hof die Kneipe in der Alsenberger Straße bereits letzte Woche beanstanden mussten, unterzogen sie dieser am Mittwoch einer weiteren Kontrolle. Von außen erkannten sie, dass dort Betrieb herrschte, fanden jedoch die Eingangstür versperrt vor. Da weder auf Klopfen noch auf Ansprache die Türe geöffnet wurde, schafften sich die Polizisten durch ein geöffnetes Fenster den Zutritt zur Kneipe. Dort trafen sie den Wirt und einen Gast an. Beide tranken Bier und der Gast spielte an einem Automaten. Für diese Ordnungswidrigkeit ist ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro vorgesehen. Auch gegen den Gast erfolgt eine Anzeige.

Darüber hinaus gab es Streit in einem Einkaufsmarkt in der Christoph-Klauß-Straße, bei dem ein 48-Jähriger der Aufforderung eines Sicherheitsdienstmitarbeiters zur Einhaltung des Mindestabstandes nicht nachkam.

Um 22 Uhr stellten die Beamten eine unerlaubte Party in der Wohnung eines 21-jährigen Mannes in der Schleizer Straße fest. In den vier Wänden trafen die Polizisten auf insgesamt fünf Personen im Alter zwischen 20 und 23 Jahren. Einen triftigen Grund zum Verlassen ihrer Wohnungen konnten sie nicht nennen und erhalten deshalb jeweils eine Anzeige.

Schwandorf