Autofahrerin akzeptiert Strafbefehl
Garchingerin schuld am Tod eines Motorradfahrers

22.03.2018 | Stand 25.07.2023, 2:21 Uhr
−Foto: n/a

Unfall beim Abbiegen – 45-jähriger Motorradfahrer noch am Unglücksort gestorben

GARCHING/TRAUNSTEIN. Mehr als zweieinhalb Jahre nach einem tödlichen Unfall bei Tacherting (Landkreis Traunstein) wurde der Fall jetzt juristisch abgeschlossen.

Die 64-jährige Garchingerin, der die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vorgeworfen hatte, hat am Mittwochabend den Strafbefehl akzeptiert und damit eine öffentliche Verhandlung am Folgetag abgewendet. Das Gericht hätte am Donnerstag über die Schuld der Autofahrerin befinden sollen. Der Termin war bereits zwei Mal vertagt worden.

Mitte Juni 2015 war die Frau mit ihrem Auto nachmittags auf der Kreisstraße TS 20 nahe Tacherting (Landkreis Traunstein) unterwegs gewesen. Auf Höhe des Weilers Außerperl wollte sie den Erkenntnissen der Ermittler zufolge nach links zu einem Pferdehof abbiegen. Zur selben Zeit kam ihr ein damals 45-jähriger Tüßlinger auf seinem Motorrad entgegen.

Unklar ist, ob die Garchingerin das Bike übersehen oder dessen Geschwindigkeit falsch eingeschätzt hat. Schneller als erlaubt soll der Mann auf dem Motorrad gefahren sein – wenngleich wohl auch nicht mit extremen Tempo. Auf eine Geschwindigkeit zwischen 118 und 130 km/h schätzte der Gutachter das Tempo des Motorradfahrers.

Noch während des Abbiegemanövers der Frau prallte das Motorrad in die hintere Beifahrertür des Wagens. Die Wucht war so groß, dass nicht nur das Motorrad und der Fahrer Dutzende Meter weit weggeschleudert wurden, auch das Auto drehte sich um die eigene Achse.

Für den 45-jährigen Tüßlinger kam jede Hilfe zu spät. Er war sofort tot.

Sein Ableben hat die Staatsanwaltschaft der Garchingerin als fahrlässige Tötung zur Last gelegt. Schließlich sei der Anfahrtsweg des Motorradfahrers auf mehr als hundert Meter Länge gut einsehbar gewesen.

Altötting