Polizeikontrollen
Frisierte E-Bikes, die unterschätzte Gefahr

28.10.2019 | Stand 31.07.2023, 0:21 Uhr
−Foto: n/a

Der Markt für „Zweiräder mit Elektromotor“ boomt. Unter verschiedenen Verkaufsbezeichnungen wie etwa „Pedelec“, „E-Bike“, „S-Bike“, „Powerbike“ und dergleichen werden diverse Zweiräder mit Elektromotor angeboten und nehmen am Straßenverkehr teil.

DEGGENDORF Die Verkaufsbezeichnungen decken sich nicht immer mit den zulassungsrechtlichen Gegebenheiten. Das kann Käufer und Nutzer oft vor Probleme stellen. Erst recht, wenn nachträglich leistungssteigernde Umbauten am E-Bike vorgenommen werden. Dies kann fatale Folgen für den Fahrer und Halter nach sich ziehen.

Fahrrad oder Kraftfahrzeug

Im Grunde wird zunächst unterschieden ob es sich bei dem Fahrzeug im rechtlichen Sinne noch um ein Fahrrad oder schon um ein Kraftfahrzeug handelt.

Als „Pedelec“ werden Fahrzeuge bezeichnet, die einen Hilfsantrieb (Anfahr-/Schiebehilfe) von max. 6 km/h, eine Motorleistung von max. 250 Watt und eine Unterstützung bis 25 km/h aufweisen. Diese Fahrzeuge zählen noch als Fahrrad und sind ihnen rechtlich gleichgestellt. Man darf mit ihnen den Radweg benutzen, es gibt zur Nutzung keine Altersbeschränkung und es ist weder Führerschein noch eine Versicherung oder Betriebserlaubnis erforderlich. Die Nutzung eines Fahrradhelms wird dringend empfohlen.

Fahrzeuge, auf die die oben genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, mit zum Beispiel einem eigenständigen Antrieb über 6 km/h, zählen bereits als Kraftfahrzeug und werden meist als E-Bikes bezeichnet. Je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit gelten hierbei unterschiedliche rechtliche Gegebenheiten in Bezug auf Verkehrsflächennutzung, Altersbeschränkung, erforderlichem Führerschein und Helmpflicht. In jedem Fall ist bei diesen E-Bikes eine Betriebserlaubnis, Versicherung und Kennzeichen vorgeschrieben.

Problematisch wird es bei nachträglichen Umbauten zur Leistungssteigerung. Hierbei kann sich die Fahrzeugart vom Fahrrad zum Kraftfahrzeug ändern. Die Nutzung eines so „frisierten“ E-Bikes kann neben der erhöhten Unfallgefahr, schwerwiegende strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.

Verkehrsunfalllage 2018

Insgesamt ereigneten sich im Jahr 2018 in Niederbayern 1.229 (+ 14 %) Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrrädern und „Pedelecs“. Dabei wurden 1151 (+15 %) Fahrradfahrer verletzt und sechs (+ 50 %) getötet. Der Anteil der „Pedelecs“ an den Gesamtfahrradunfällen lag im Jahr 2018 bei knapp 12 %. An fünf Unfällen waren im vergangenen Jahr „S-Pedelecs“ (E-Bikes) mit fünf Verletzten beteiligt.

Polizeikontrollen in Landshut und Deggendorf – 120 E-Bikes kontrolliert

Am Freitag, 25. Oktober, wurden durch die niederbayerische Polizei Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt „E-Bike/Pedelec“ durchgeführt. Ziel dieser Kontrollen ist es, die Unfallzahlen zu reduzieren und die Unfallfolgen zu minimieren.

Bei einem E-Bike konnten dabei Manipulationen am Motor zur Leistungssteigerung festgestellt werden. Das E-Bike wurde zur Erstellung eines technischen Gutachtens sichergestellt. Den Halter erwartet nun eine Strafanzeige.

Bei einem Deggendorfer wurde bei der Kontrolle eine geringe Menge Cannabis aufgefunden. Auch ihn erwartet eine Strafanzeige.

Eine weitere Anzeige erwartet einen betrunkenen Fahrradfahrer, zudem wurde im Rahmen der Kontrollen ein Verstoß nach dem Arzneimittelgesetz festgestellt. 18 Radfahrer wurden verwarnt.

Deggendorf