Bedarfszuweisungen
Freistaat weist 500.000 Euro dem Landkreis zu

24.10.2017 | Stand 31.07.2023, 0:36 Uhr
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Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat seine Kommunen durch allgemeine und besondere Zuweisungen.

ROTTAL-INN Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat seine Kommunen durch allgemeine und besondere Zuweisungen. Im Jahr 2017 sind die Gesamtleistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich um 352 Millionen Euro auf insgesamt 8,91 Millionen Euro gestiegen und haben damit ein neues Rekordniveau erreicht. Diese Information teilte Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder mit.

Über die Verteilung der Mittel wurde im so genannten Verteilerausschuss entschieden. Dort sind das Bayerische Innen- und das Finanzministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Von den staatlichen Mitteln gehen 500.000 Euro an den Landkreis Rottal-Inn, freut sich Landtagsabgeordnete Reserl Sem.

Mit Bedarfszuweisungen können beispielsweise eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung und Sonderbelastungen ausgeglichen werden. Sem: „Klassische Fälle sind Hochwasserkatastrophen, Gewerbesteuerausfälle oder freiwillige Gemeindezuschüsse. Stabilisierungshilfen sollen dagegen besonders strukturschwachen Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung helfen und ihnen Gestaltungsspielräume erschließen. Es geht hier darum, den nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen.“

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