Keine Pyrotechnik
Freistaat Bayern verbietet Feuerwerk rund um die Walhalla und die Befreiungshalle

27.12.2018 | Stand 04.08.2023, 4:29 Uhr
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Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich.

REGENSBURG/KELHEIM/MÜNCHEN Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Das betrifft beispielsweise das Schloss Nymphenburg in München, die Burg Burghausen oder die Walhalla in Donaustauf. In diesem Zusammenhang will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.

In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, z.B. der Schlossplatz Dachau, die Zufahrtsstraßen zur Befreiungshalle Kelheim sowie zur Walhalla (vom 31.12.2018, 18 Uhr bis 1.1.2019, 8 Uhr) oder die Willibaldsburg Eichstätt. Auch die Zufahrtswege zur Burg Trausnitz und zur Burg Burghausen werden in der Silvesternacht aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes gesperrt.

Die Schlösserverwaltung fordert alle Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahreswechsel feiern wollen, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.

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