Aiwanger soll helfen
Freie Wähler wollen Prozess-Aufschub nicht klaglos hinnehmen

16.09.2019 | Stand 13.09.2023, 2:01 Uhr
−Foto: Foto: Freie Wähler

Für den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Geiselhöring, Bernhard Krempl, und den Kreisvorsitzenden der Freien Wähler Ludwig Waas, ist es vollkommen unverständlich, dass die Verhandlung um die Manipulation der Kommunalwahl 2014 trotz der Bedeutung des Verfahrens ohne Rückkoppelung mit dem Bayerischen Justizministerium vom Regensburger Landgericht vorläufig abgesetzt wurde. Sie haben deshalb den bayerischen Wirtschaftsminister und stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger eingeschaltet und überreichten ihm die Chronologie der bisherigen Aufarbeitung des Wahlskandals Geiselhöring.

GEISELHÖRING/REGENSBURG Die Aufhebung des Gerichtstermins seitens des Gerichtes in Regensburg werfe ein deutliches Schlaglicht auf die Rechtsprechung im Freistaat Bayern, so die Freie Wähler-Politiker. „Wenn offensichtlich seit Jahren feststeht, dass die Gerichte aufgrund Arbeitsüberlastung nicht mehr in der Lage sind, zeitnah Recht zu sprechen, so wird der Rechtsstaat in Frage gestellt und in seinen Fundamenten erschüttert. Es kann nicht sein, dass überlastete Richter und Gerichte in Zukunft auch noch entscheiden müssen, welche Fälle einfach abgearbeitet werden können und deshalb zur Rechtsprechung herangezogen werden, während zeitaufwendige Verfahren, die eine umfangreiche Vorbereitung benötigen seitens der überlasteten Gerichte nicht mehr abgearbeitet werden können“, erklären Waas und Krempl.

Die beiden Vertreter der Kommunalpolitik richteten den dringenden Appell an den stellvertretenden Ministerpräsidenten, in Bayern für eine geordnete Rechtsprechung zu sorgen. Aiwanger versprach, sich er der Sache umgehend anzunehmen . Bernhard Krempl und Ludwig Waas betonten in ihren Aussagen, dass sowohl Wählerinnen und Wähler, sowohl auch die betroffenen politischen Gruppierungen im Landkreis, sowie die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer ein Anrecht gegenüber dem Rechtsstaat haben, dass der Tatvorwurf noch in einem Verfahren vor der nächsten Kommunalwahl am 15. März 2020 eröffnet wird. Dies müsste für den Freistaat Bayern höchste Verpflichtung gegenüber allen ehrenamtlich politisch Tätigen im Landkreis Straubing-Bogen sein. Es sei auch der Grundstein für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Gruppierungen.

Straubing-Bogen