Hauptzollamt Regensburg
Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Leistungs- und Sozialbetrug aufgedeckt

30.04.2019 | Stand 28.07.2023, 18:32 Uhr
−Foto: n/a

Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg gelang es, einen selbstständigen Handwerksmeister aus dem Raum Regensburg des Leistungsbetrugs zu überführen. Der Beschuldigte bezog Arbeitslosengeld II, verschwieg aber gegenüber dem Jobcenter beträchtliche Einnahmen aus seinem Gewerbe als Handwerksmeister.

REGENSBURG Die Staatsanwaltschaft Regensburg sah darin einen besonders schweren Fall des Betrugs als verwirklicht an. Das Amtsgericht Regensburg folgte dieser Auffassung und verurteilte den Handwerker zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die zu Unrecht bezogenen Leistungen muss der Beschuldigte zurückzahlen, die Verfahrenskosten hat er ebenfalls zu tragen.

Im zweiten Fall überführten die Regensburger Zöllner einen Gastronomen, der in seinem Betrieb mehrere Angestellte beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Einige Arbeitnehmer erhielten einen Teil ihres Lohnes schwarz ausbezahlt, anderen zahlte er den Lohn komplett schwarz aus. Seinen Verpflichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Unternehmer nicht nach.

Durch dieses Verhalten sparte er sich Sozialabgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von circa 11.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro. Zusätzlich muss er für die Verfahrenskosten und die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.

Regensburg