Riesenärger in Mallersdorf
Fehlalarme im Asylbewerberheim: "Das ist ein unhaltbarer Zustand"

10.07.2017 | Stand 03.08.2023, 3:42 Uhr
−Foto: Foto: pm

Die häufigen Fehlalarme in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Mallersdorf gehen an Feuerwehr und Anwohnern nicht spurlos vorüber.

MALLERSDORF Der Landtagsabgeordnete Josef Zellmeier (CSU) hat sich jetzt auf Bitte von Bürgermeister Karl Wellenhofer dieses Themas angenommen und lässt vorbeugende Maßnahmen sowie Sanktionen gegen die Verursacher von Fehlalarmen prüfen.

„Die fahrlässig oder mutwillig ausgelösten Fehlalarme in der Mallersdorfer Gemeinschaftsunterkunft müssen dringend eingedämmt werden. Die hohe Belastung der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte und der Bevölkerung führen zu immer mehr negativen Rückmeldungen, vom finanziellen Aufwand ganz zu schweigen. Das ist ein unhaltbarer Zustand!“, so Zellmeier. Der Abgeordnete dankte auch Bürgermeister Karl Wellenhofer für sein Engagement in der Sache sowie dafür, dass er die Sorge um den gemeindlichen Frieden an ihn herangetragen habe. Er habe das Anliegen daher sofort aufgegriffen und sich mit einer schriftlichen Anfrage an die Bayerische Staatsregierung gewandt, wie das Problem am besten zu lösen sei. „Es kann nicht sein, dass Schutzsuchende immer wieder grundlose Feuerwehreinsätze verursachen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Ich werde daher ausloten, wie dagegen am besten angegangen werden kann“, so der Abgeordnete weiter.

Auf Initiative von Bürgermeister Wellenhofer fand vor Kurzem eine Besprechung statt, bei der die momentane Lage in der Marktgemeinde dargelegt wurde, in der überdurchschnittlich viele Asylbewerber untergebracht sind. Seit Dezember 2013 kam es zu 34 (!) Fehlalarmen, die oft nachts ausgelöst werden, schilderte Feuerwehrkommandant Franz Rohrmaier. Erst kürzlich musste ein Feuerwehraufgebot um 2 Uhr früh ausrücken, weil ein Feuermelder Alarm geschlagen hatte. Der Grund: In einem Zimmer der Unterkunft wurde geraucht, was die Hausordnung jedoch ausdrücklich verbietet. Häufig werden auch ebenfalls untersagte Wasserkocher am Zimmer eingesetzt, obwohl eine Gemeinschaftsküche vorhanden ist. „Der Großteil der Bewohner in der Unterkunft hält sich an die Hausordnung sowie Recht und Gesetz; es ist daher inakzeptabel, dass einige Wenige das ihnen gewährte Gastrecht missbrauchen. Harte Konsequenzen dürfen nicht tabu sein, beginnend bei der Erstattung der angefallenen Kosten bis hin zu deutlichen Bußgeldern!“, erklärte Zellmeier. 

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