Der LBV informiert
Falsche Tierliebe schadet – Jungvögel sind keine Haustiere!

22.05.2019 | Stand 28.07.2023, 11:29 Uhr
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Es tschilpt und tschirpt in Nistkästen, Hecken und Gebüschen. Die ersten Küken sind schon seit Tagen unterwegs, bald werden sich viele weitere Jungvögel aus den schützenden Nestern wagen. So erreichen den LBV derzeit zahlreiche Anfragen von ratsuchenden Tierfreunden, die vermeintlich in Not geratenen oder verlassenen jungen Vögeln helfen wollen.

BAYERN Der LBV rät hier erstmal: Finger weg! „Die unerfahrenen und im Fliegen noch etwas ungeübten Vogeljungen wirken zwar hilflos, sie aufzunehmen, ist jedoch falsch verstandene Tierliebe“, so der stellvertretende LBV-Artenschutzreferent Ulrich Lanz. Der LBV bittet alle Vogelfreunde, die halbflüggen, so genannten Ästlinge einfach sitzen zu lassen. Katzenbesitzer sollten in den nächsten Wochen ihre Stubentiger für einige Tage im Haus behalten. Weitere hilfreiche Tipps und ein kostenloses Faltblatt gibt es unter www.lbv.de/vogel-gefunden.

Scheinbar verlassen sitzen derzeit in Wiesen oder auf Wegen noch nicht ganz flugfähige Jungvögel, die herzzerreißend rufen. Dies sind jedoch keine Hilfeschreie, sondern Bettelrufe mit denen die jungen Vögel Kontakt zu ihren Eltern halten. Die halbflüggen Vogeljungen halten sich in der näheren Umgebung des verlassenen Nestes auf und werden von den Eltern versorgt. „Die Jungvögel sollten unbedingt an Ort und Stelle gelassen werden, denn greift der Mensch in diese sensible Phase ein, unterbricht er die Bindung zwischen Alt- und Jungvogel“, erklärt Lanz. Tatsächliche Hilfe benötigen befiederte Jungvögel nur, wenn nach zwei bis drei Stunden immer noch kein Altvogel in seiner Nähe zu sehen ist.

Droht den flauschigen Federbällen Gefahr durch Katzen oder Straßenverkehr, können sie ohne Probleme kurz aufgenommen und zurück in eine schützende Astgabel oder einen Busch am Fundort gesetzt werden. „Anders als bei zum Beispiel Rehkitzen nehmen Vogeleltern ihre Jungen wieder an, wenn diese von einem Menschen berührt wurden“, sagt Ulrich Lanz. Die einfache Grafik unter www.lbv.de hilft schnell bei der Entscheidung, ob ein Jungvogel Hilfe braucht. Der LBV stellt klar: Jungvögel sind Wildtiere, ihnen darf nur im echten Notfall geholfen werden. Ansonsten ist dies ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Als Haustiere sind sie keinesfalls geeignet und die Chance für eine erfolgreiche Aufzucht in menschlicher Obhut ist sehr gering.

Wer Katzen besitzt, sollte seinen Stubentiger für ein paar Tage zumindest morgens und abends im Haus halten. Die halbflüggen Jungvögel sind leichte Beute. „Die beste Vogelhilfe ist jedoch ein naturnaher Garten mit abwechslungsreichen, einheimischen Pflanzen, wo sich die Vögel sicher verstecken können“, so der Tierarzt.

Wenn die jungen Vögel ihren Nistplatz verlassen haben und ihr Abenteuer in der weiten Welt beginnen, machen sich die Vogeleltern vieler Vogelarten an eine zweite und dritte Brut. „Viele Leute glauben, die Brutsaison sei der Frühling, aber Gartenvögel wie die Kohl- und Blaumeise brüten bis zu dreimal in einem Jahr bis in den August hinein“, sagt Lanz. Wer einen Nistkasten besitzt, muss diesen nach der ersten Brut nicht säubern. Nur wenn mit absoluter Sicherheit über etwa fünf Tage hinweg kein Vogel ein– und ausfliegt, kann man die Nisthilfe reinigen.

Schwandorf