Verkehr
Fahrradaktivisten demonstrieren mit der Schwimmnudel für sicheren Überholabstand

27.06.2019 | Stand 29.07.2023, 4:32 Uhr
−Foto: n/a

Aktivistinnen und Aktivisten er Initiative „Radentscheid Regensburg“ haben sich am Donnerstag, 27. Juni, Schwimmnudeln auf die Gepäckträger geschnallt, um die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer für einen sicheren Überholabstand von mindestens 1,5 Metern zu sensibilisieren.

REGENSBURG Die Fahrt begann an der Kreuzung Augsburger Straße/Ludwig-Thoma-Straße und führte nach einer Wende bei der Universität über Ludwig-Thoma-Straße, Theodor-Storm Karthauserstraße und Kumpfmühlerstraße zum Bismarkplatz. „Die Ludwig-Thoma-Straße wird von vielen Studierenden genutzt, um von den Wohnheimen zur Uni zu kommen“, so Michael Achmann, einer der Sprecher, „gleichzeitig ist die Straße Verbindungsstück zur Autobahn und wird von mehreren Buslinien genutzt. Damit kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern von Kraftfahrzeugführer, gerade in der unübersichtlichen Kurve beim staatlichen Bauamt. Die Fahrt mit den Schwimmnudeln zeigt, dass die Straße zu schmal zum Überholen von Radfahrern ist.“ „Um sicheren Radverkehr in diesem Bereich zu ermöglichen“, ergänzt Ingolf Radcke, weiterer Sprecher, „wird also eine sichere Hauptroute abseits dieser Straße benötigt, in jedem Fall sollte hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 oder gar eine Fahrradstraße eingerichtet werden. Da es hier bergauf geht, sind die Radler an dieser Stelle natürlich auch langsamer unterwegs“. Um das Problem hervorzuheben, wurde die Straße gleich zweimal befahren: einmal in jede Richtung. Anschließend ging es weiter zum Kumpfmühler Markt. „Diese Stelle“, so Regine Wörle, Mitglied der Initiative, „ist ein Beispiel, an dem die geteilte Fahrbahn gut funktioniert. Ausschlaggebend ist hier die reduzierte Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge.“ An den Abstand halten sich aber auch hier nicht alle – viele Fahrzeuge scheinen zu sehr mit dem Spurwechsel beschäftigt zu sein, um genügend auf die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu achten“. An der Kreuzung Kumpfmühlerstraße/Friedensstraße nutzten die Aktivisten weiter die Fahrbahn, erst beim Landgericht wurde der Radweg befahren. „An der Kreuzung waren die Aufstellflächen des Radweges schlicht zu eng für die Gruppe. Beim Landgericht konnten wir dann auf den Fahrradweg wechseln. Dort mussten wir aber feststellen, dass unsere Nudeln über den Radweg hinaus in die Fahrbahn standen, hier müssten also eigentlich Kraftfahrzeuge auch Abstand halten, wenn Leute auf dem Radweg unterwegs sind. Das zeigt, dass wir in Regensburg noch immer Nachholbedarf bei der Fahrradinfrastruktur haben. Derart enge Radwege darf es in Zukunft nicht mehr geben!“, so Heinz Stumpe, Mitglied der Initiative. Am Ende sammelten sich die Demonstrierenden am Bismarckplatz, um sich mit Eis abzukühlen.

Während die StVO keinen konkreten Abstand beim Überholen fordert, sondern „ausreichend Seitenabstand“, wird seit den 1980er Jahren bei Gerichtsurteilen ein Abstand von 1,5-2 Metern gehandelt, je nach Situation und Geschwindigkeit auch mehr. Weiterhin müssen Radfahrende genügend Abstand zu parkenden Autos halten, mindestens circa 80 Zentimeter. Dieser Abstand ist zum einen für die eigene Sicherheit nötig, sich plötzlich öffnende Autotüren können zu schweren Unfällen führen, zum anderen auch, um eine Mithaftung auszuschließen: Bei zu geringem Abstand kann der Radlerin oder die Radlerin mitschuldig gesprochen werden. Bundesverkehrsminister Scheuer möchte in seinem neuen Vorschlag zum Radverkehr den Mindestabstand beim Überholen auf 1,5 Meter festschreiben.

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