Überraschung im Berufungsprozess
Ex-Steuerberaterin wird im Gericht verhaftet

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 14:10 Uhr
−Foto: Foto: Tobias Grießer

Paukenschlag im Berufungsverfahren vor der 2. Strafkammer des Landshuter Landgerichts: Staatsanwalt Dr. Alexander Ecker präsentierte der wegen gewerbsmäßiger Untreue angeklagten ehemaligen Landshuter Steuerberaterin (53) einen Haftbefehl. Dabei geht es, wie am Rande des Prozesses zu erfahren war, um weitere Untreue-Delikte, die die fünffache Mutter auch noch nach ihrer Verurteilung durch das Schöffengericht beim Amtsgericht begangen haben soll.

LANDSHUT Der zweite Verhandlungstag gegen die ehemalige Steuerberaterin, die - wie berichtet - partout nicht ins Gefängnis will und deshalb gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hat, wurde routinemäßig mit Zeugenvernehmungen abgewickelt. Die Sitzung war beendet, die 53-jährige und ihre drei Verteidiger dabei, ihre Unterlagen zusammenzupacken, als sie unerwarteten „Besuch” bekamen: Staatsanwalt Dr. Ecker präsentierte der völlig fassungslosen 53-Jährigen den vom Amtsgericht München - das in Haftsachen für weibliche Beschuldigte auch für den Landgerichtsbezirk Landshut zuständig ist - erlassenen Haftbefehl.

Details daraus wurden nicht bekannt. Allerdings war zu erfahren, dass es um weitere Untreue-Vorwürfe geht, bei denen nicht unbeträchtliche Summen im Spiel sein sollen. Die 53-Jährige wurde in eine Haftanstalt in München gebracht, wo sie voraussichtlich noch am Samstag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt wird, der über die Anordnung einer Untersuchungshaft entscheiden wird.

 

Wie mehrfach berichtet, war die fünffache Mutter, die die Landshuter Justiz schon seit Jahren beschäftigt, 2013 vom Schöffengericht beim Amtsgericht Landshut zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Die 53-Jährige hatte nach dem Entzug der Zulassung als Steuerberaterin - ihre Kanzlei hatte sie 1993 eröffnet - zunächst als Geschäftsführerin einer Landshuter Immo-Holding und schließlich „bescheiden” als Pferdehalterin firmiert. Im Mai 2013 wurde das Insolvenzverfahren gegen sie eröffnet.

Bis dahin hatte sie - wie in verschiedenen Prozessen immer wieder zur Sprache kam, ein aufwändiges Leben geführt, einen großes Auto gefahren, 16 Pferde gehalten und sich in Golfclub-Kreisen bewegt. Und auch vor Gericht bäckt sie alles andere als kleine Brötchen: Neben Pflichtverteidiger Prof. Dr. Erst Fricke hat sie noch die Wahlverteidiger Isabell Mahr und Tobias Pretsch an ihrer Seite.

Vorgeworfen wird ihr, sich als scheinbar hilfsbereite „Beraterin” 320.000 Euro von drei angehenden Bauherrn, die sie scheinbar selbstlos bei Finanzierungsverhandlungen mit Banken vertrat, unter den Nagel gerissen zu haben. So soll sie im Jahr 2011 ein Landwirtsehepaar aus Taufkirchen/Vils, das seinen Betrieb in einen Reiterhof umwandeln wollte, um 113 000 Euro gepratzelt haben. Dem Landwirt (43) und seiner Ehefrau (33) bot sie ihre Unterstützung bei einer raschen und unkomplizierten Hilfe bei der Finanzierung angeboten. Unentgeltlich, wie die Eheleute vor Gericht bekundeten, als Gegenleistung habe sie lediglich vorgeschlagen, Reitstunden geben zu können und Unterstützung durch die Ehefrau, die als Erzieherin arbeitete, bei der Betreuung ihrer eigenen Kinder zu bekommen.

Hinter dem Rücken der Eheleute - so wenigstens das Ersturteil - trickste die 53-Jährige: Das Angebot einer Baufirma für die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Reitstall, das zunächst auf 315 000 Euro lautete, ließ sie auf knapp 437 000 Euro „aufstocken” und steckte die Differenz in die eigene Tasche.

Am zweiten Verhandlungstag ging es dann um einen weiteren Fall aus dem Jahr 2011: Einer ihrer ehemaligen Mandanten aus Rohrdorf bei Rosenheim bot sie an, für die von ihm geplanten Neubauten zweier Häuser die Verhandlungen mit der Baufirma und der finanzierenden Bank zu führen. Mit der Baufirma war dass ein Preis von 700.000 Euro ausgehandelt worden. Nach Unterzeichnung des Vertrags leistete der Bauherr eine erste Abschlagszahlung von 230.000 Euro. 190.000 Euro davon sollen allerdings bei der Ex-Steuerberaterin gelandet sein.

Der inzwischen 43-jährige Bauherr, ein Angestellter, berichtete, dass seine Baugenehmigung damals kurz vor dem Ablaufen gewesen sei. Die 53-Jährige habe ihn ermutigt, die beiden Doppelhäuser jeweils mit Einliegerwohnung doch zu realisieren und ihm mehrfach vorgerechnet, „dass es für mich rentabel sein wird und ich mich um nichts kümmern muss.” Als Gegenleistung habe sie sich lediglich ausbedungen, als Mieterin eines der Objekte akzeptiert zu werden und bei der Auswahl der Fliesen Mitsprache zu haben.

Die Finanzierung sei dann in kürzester Zeit tatsächlich „gestanden”, allerdings, so der 43-Rohrdorfer, habe er sich schon darüber gewundert, dass er bei der Vertragsunterzeichnung bereits 230.000 Euro als Abschlagzahlung auf den Tisch blättern musste. Als dann in der Folgezeit die Baustelle mehrfach „verwaist” gewesen sei, habe ihn die Ex-Steuerberaterin dann „breit” geschlagen, weitere Abschlagszahlungen zu tätigen, bis er dann mit der Baufirma persönlich Kontakt aufgenommen und erfahren habe, dass die erste, große Abschlagszahlung größtenteils von der Landshuterin vereinnahmt worden sei...

Die 53-Jährige äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen, allerdings hatte ihr Pflichtverteidiger in erster Instanz argumentiert, dass es sich um seiner Mandantin zustehende Honorare und Provisionen gehandelt habe. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt. 

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