Die Polizei ermittelt
Einfach liegen lassen – überfahrenes Reh führte zu einem weiteren Unfall

26.05.2019 | Stand 28.07.2023, 14:58 Uhr
−Foto: n/a

Ein Unbekannter hat in der Nacht zum Sonntag, 26. Mai, gegen 1 Uhr auf der Staatsstraße 2049 aus Sandelzhausen kommend Richtung Autobahn ein Reh angefahren. Das Reh blieb auf der Fahrbahn liegen. Der Unfallverursacher schaltete allerdings sofort das Licht aus und fuhr unerkannt davon.

MAINBURG Das auf der Fahrbahn liegengebliebene Reh übersah ein weiterer ankommender Verkehrsteilnehmer und es kam erneut zur Kollision mit dem Reh, wodurch ein erheblicher Sachschaden von mindestens 1.000 Euro entstand. Im Falle einer Ermittlung erwarten den Fahrer Anzeigen wegen Unfallflucht, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, dem bayerischen Jagdgesetz und der Straßenverkehrsordnung.

Hinweis der Polizei

Wer einen Wildunfall hat, muss dies sofort und unverzüglich dem zuständigen Jagdpächter oder der Polizei melden. Eine sofortige Verständigung der Polizei per Telefon reicht oft schon aus, um seiner Pflicht in diesem Fall nachzukommen. Zudem ist die Unfallstelle, wie bei jedem anderen Unfall auch, abzusichern. Wer ein Wildtier (insbesondere Schalenwild wie Reh oder Wildschwein) anfährt und einfach verletzt oder tot liegen lässt, muss mit einer Anzeige nach dem bayerischen Jagdgesetz rechnen. Dasselbe gilt auch für Fälle, in denen ein Wildunfall erst verspätet gemeldet wird.

Kelheim