Zwölf Erwachsene und zwei Kinder
Einbürgerungsfeier im Landkreis Kelheim – Landrat wünscht sich „Mitwirkung in unserer Demokratie“

24.11.2019 | Stand 03.08.2023, 4:44 Uhr
−Foto: n/a

Am Donnerstag, 21. November, fand im Landratsamt Kelheim die Einbürgerung von zwölf Erwachsenen und zwei Kindern statt. Hierzu hatte der Landrat in den kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes zu einer Feierstunde eingeladen.

LANDKREIS KELHEIM In seiner Rede ging Landrat Martin Neumeyer darauf ein, dass sich mit der Anerkennung als deutscher Staatsbürger und mit dem Erhalt des deutschen Passes sämtliche staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten ergeben. Wesentliche Grundrechte unseres Grundgesetzes seien nicht Rechte, die allen Bürgern zustehen, sondern sogenannte Deutschenrechte, die man mit der Einbürgerung erwerben werde. Grundrechte seien unter anderem die freie Berufswahl, das Recht Vereine zu gründen, Versammlungen abzuhalten sowie der Zugang zu öffentlichen Ämtern. Besonders wichtig sei aber auch das aktive und passive Wahlrecht, also die Mitwirkung in unserer Demokratie. Allerdings, so der Landrat, sind mit all diesen Rechten aber auch verfassungsrechtliche Pflichten verbunden, so zum Beispiel auch die Schulpflicht. Abschließend ermunterte der Landrat alle, aktive deutsche Staatsbürger zu werden, die in unserer demokratischen Gesellschaft den Staat auf allen Ebenen mitgestalten und mitprägen.

Nach der Überreichung der Einbürgerungsurkunde und einem kleinen „Wir-sind-Landkreis-Kelheim-Präsent“ wurde noch gemeinsam die deutsche Nationalhymne gesungen. Danach entstand das angefügte Erinnerungsfoto. Eingebürgert wurden zwölf Erwachsene aus der Türkei, Bulgarien, dem Kosovo, Rumänien und Palestina.“

Kelheim