Landgericht
Ehefrau verweigerte Nandlstädter Sex: Bub missbraucht

05.02.2018 | Stand 20.07.2023, 17:06 Uhr
−Foto: n/a

Nandlstädter (54) muss für schweren sexuellen Missbrauchs für drei Jahre hinter Gitter.

FREISING/NANDLSTADT Weil die inzwischen geschiedene Ehefrau ihm während ihrer Schwangerschaft Sex verweigerte, missbrauchte ein damals in Nandlstadt lebender 54-Jähriger einen zwölfjährigen Buben. Dafür muss er jetzt für drei Jahre hinter Gitter.

Der inzwischen im Rottal lebende 54-jährige hatte laut Anklage erstmals im Oktober 2002 den damals erst zwölfjährigen Sohn von Bekannten aus Au mit in seine Wohnung genommen und ihn unvermittelt gefragt, ob er ihn anfassen würde.

Dem kam der Schüler spontan nach. Danach begaben sich dann beide ins Schlafzimmer, zogen sich aus.

Der Bub befriedigte den 54-Jährigen, ehe der sich dann an ihm verging.

Laut Anklage kam es dann bis April 2004 zu insgesamt weiteren, gleich gelagerten 26 Missbrauchsfällen, meist in der Wohnung des 54-Jährigen in Nandlstadt, aber auch in der damaligen elterlichen Wohnung des zuletzt 13-jährigen Buben in Au.

Anzeige wurde allerdings erst 2015 erstattet.

Das Opfer hatte zwar schon früher seiner Schwester von den sexuellen Übergriffen erzählt, die glaubte ihm allerdings nicht.

Erst als die Schwester gegenüber der Mutter im August 2015 Andeutungen machte, schilderte ihr der inzwischen erwachsene Sohn seine schrecklichen Kindheitserlebnisse. Und er erinnerte sich auch, dass ihm der heute 54-Jährige damals erklärt habe, seine schwangere Ehefrau würde ihn nicht mehr „ranlassen“.

Zum Prozess vor dem Amtsgericht Freising kam es erst im Februar 2017.

Da wurde der 54-Jährige, der bereits erheblich – u.a. wegen zweimal wegen Vergewaltigungen – vorbestraft war und im Rahmen der Ermittlungen die Tatvorwürfe pauschal bestritten hatte, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Die Zahl der Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern war da auf zehn beschränkt worden. Gegen das Urteil legten sowohl der 54-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Die Neuauflage vor der 6. Strafkammer des Landgerichts war nach wenigen Minuten beendet: Im Rahmen eines Rechtsgesprächs einigten sich Staatsanwaltschaft und die Verteidiger des 54-Jährigen auf eine gegenseitige Berufungsrücknahme.

Freising