Prozess am Verwaltungsgericht
Durchgefallen! Zahnärztin will von der Uni halbes Jahresgehalt

30.04.2019 | Stand 13.09.2023, 3:17 Uhr
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Auf den ersten Blick ist die Klage, die vor Richterin Bettina Danzer von der Zweite Kammer des Landgerichts Regensburg verhandelt wird, wie viele andere auch: Eine Klägerin begehrt Schadensersatz.

LANDSHUT Sie macht Verdienstausfall geltend, weil sie zu einem Test nicht zugelassen worden war. Dass gescheiterte Studenten vor Gericht gehen, ist auch keine Seltenheit. Doch normalerweise entscheidet das Verwaltungsgericht, und nicht das Landgericht, darüber, ob bei den Prüfungen alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Erst kürzlich wollte beispielsweise eine Grundschullehramts-Studentin nicht akzeptieren, dass sie bei der Prüfung in der Disziplin Kraulen einen „Sechser“ kassierte. Vor dem Verwaltungsgericht indes ging sie damit baden.

Doch im konkreten Fall geht es nicht nur um die vermasselte Prüfung.

Vielmehr geht es um jede Menge Geld. Denn die Klägerin arbeitet heute als Zahnärztin im Landkreis Landshut. Und genau darum geht es vor Gericht. Am Donnerstag, 2. Mai, um 14 Uhr wird es nämlich um eine ganze Stange Geld geben.

„In dem Verfahren geht es darum, dass die Klägerin an einem Kurs Prothetik II im Wintersemester 2014/2015 teilgenommen hat, für den im Erfolgsfall ein Zertifikat ausgestellt wird“, sagte der Sprecher des Landgerichts Regensburg, Thomas Polnik, auf Anfrage zu dem Verfahren. „Die Bescheinigung über die Teilnahme und den Erfolg war nötig, um am Examen teilnehmen zu können.“

Doch die damalige Zahnmedizin-Studentin am Regensburger Uniklinikum musste ihre Prüfung um ein halbes Jahr verschieben. Und genau darum geht es: „Die Klägerin argumentiert, dass sich durch die spätere Approbation einen Gehaltsverlust hinnehmen musste, den sie nun in Form von Schadensersatz geltend macht“, so Polnik. Es geht also faktisch um ein halbes Jahresgehalt der Zahnärztin. Nun ist klar, dass Zahnärzte nicht zu den Niedriglöhnern gehören.

Doch die Rechnung, die von der Klägerin vor dem Landgericht aufgemacht wird, überrascht dann doch: „Die Höhe des Ausfalls wird auf knapp 75.000 Euro beziffert“, sagt Polnik. Zu Deutsch: Die Zahnärztin aus Niederbayern macht ein Jahresgehalt von 150.000 Euro geltend!

Doch wie realistisch ist das eigentlich? Offenbar stützt sich die Zahnärztin auf Durchschnittszahlen, die durchaus umstritten sind. So wird der Reinertrag einer Zahnarztpraxis statistisch tatsächlich auf 175.000 Euro beziffert. Doch diese Zahlen werden von Ärzten bezweifelt, berücksichtigten beispielsweise nicht, dass in vielen Praxen zwischenzeitlich mehrere Ärzte arbeiten. Wir berichten über das Verfahren.

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