Polizei warnt
Dreister Anlagebetrug – Mann um zigtausende Euro geprellt

28.09.2020 | Stand 21.07.2023, 5:45 Uhr
−Foto: n/a

Ein 73-jähriger Landkreisbewohner wurde Opfer eines dreisten Anlagebetruges. Angefangen hat alles damit, dass sich bei ihm telefonisch ein Mann meldete, der sich als vermeintlich kompetenter Finanzmakler (sogenannter „Broker“) ausgab. Dieser sogenannte „Broker“ baute nun geschickt das Vertrauen als „persönlicher Berater” zu dem Geschädigten auf.

Kelheim. Anfänglich motivierte der „Berater” den potenziellen Anleger zu einer finanziell überschaubaren Investition auf ein ausländisches Konto einer Tradingplattform. Nun wurde dem ahnungslosen Anleger vorgegaukelt, erfolgreich investiert zu haben. Im weiteren Verlauf investierte der ahnungslose Kunde noch einmal eine höhere Geldsumme. Nach dieser Transaktion hatte der Geschädigte keinen Zugriff mehr auf das Konto der Tradingplattform und somit auch keinen Zugriff mehr auf sein Geld! Der Gutgläubige machte einen Verlust im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich.

In diesem Zusammenhang warnen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Polizei:

Es wird eindringlich davor gewarnt, Geschäfte auf Internet-Handelsplattformen einzugehen! Bei dieser Art des Betruges handelt es sich um eine weitere perfide Art, Menschen um Ihr Vermögen zu bringen. Damit verbunden ist, ähnlich wie beim Enkeltrick oder bei den Anrufen falscher Polizeibeamter, die Vertrauensbindung zum späteren Opfer. Der Kunde kann seine Kontobewegungen und angebliche Gewinne online jederzeit einsehen, ihm stellt sich die eigene Anlageentscheidung als richtig dar. So fällt es dem Kunden leichter, höhere Summe zu investieren. Am Ende steht in der Regel allerdings der Totalverlust.

Denn die eingezahlten Gelder werden nie angelegt und die komplette Handelsplattform und das Kundenkonto sind nur Fake. Das investierte Kapital ist meist unwiederbringlich verloren. Wenn der Anleger sich sein Guthaben auszahlen lassen will, tritt langsam das Bewusstsein ein, einem Betrug aufgesessen zu sein. Entweder ist der Kontakt zur Handelsplattform nicht mehr möglich oder der angebliche Berater nicht erreichbar. Oftmals täuschen diese aber auch den Crash der Anlage vor und nutzen die Angst der Anleger vor dem Totalverlust gnadenlos aus. Der Anleger fühlt sich nun in der Abhängigkeit des angeblichen Beraters, der zu weiteren Zahlungen zur Rettung des Kapitals oder im Nachhinein zum Abschluss angeblicher Verlustversicherungen animiert. Es werden auch überraschend Geldüberweisungen in Aussicht gestellt, wenn zuvor Bank-, Anwalts- oder Notarkosten überwiesen werden. Doch auch dieses Geld ist dann verloren.

Kelheim