Fahren ohne Fahrerlaubnis
Doppelt so schnell wie erlaubt

26.06.2018 | Stand 04.08.2023, 10:23 Uhr
−Foto: n/a

Am 25. Juni 2018, gegen 22.30 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn kurz nach der Dienstbereichsgrenze in Waldkraiburg einen Mofa-Fahrer aus Mühldorf.

WALDKRAIBURG Bei der anschließenden Kontrolle fiel den Beamten auf, dass der 41-jährige Mühldorfer mit seinem Mofa anstatt der maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h mit rund 50 km/h unterwegs war. Dazu wäre mindestens die Fahrerlaubnisklasse M nötig gewesen. Da der Herr keine Fahrerlaubnis vorzeigen konnte, wird nun gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Mühldorf a.Inn