„Erfolgsprojekt“
Die „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ feiert ihr fünfjähriges Bestehen

21.02.2020 | Stand 01.08.2023, 10:15 Uhr
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Die „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ (ZCB) ermittelt seit 2015 sehr erfolgreich in der digitalen Welt. Zu ihrem fünfjährigen Bestehen fand am Donnerstag, 20. Februar, in Bamberg eine Feierstunde mit nationalen und internationalen Gästen aus Justiz, Politik, Wirtschaft und Verwaltung statt.

Bayern. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: „Bereits 2015 hat Bayern die Zeichen der Zeit erkannt und mit der Einrichtung der Zentralstelle Cybercrime die Strukturen für eine moderne Strafverfolgung in Bayern geschaffen. Die Aufgaben der ZCB sind heute wichtiger denn je. Die Bekämpfung von Cybercrime ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Es gilt: Freiheit im Internet ja, aber es darf keine rechtsfreien und keine rechtsverfolgungsfreien Räume geben.“

Die ZCB hat in den vergangenen Jahren große Ermittlungserfolge erzielt. „Das Besondere an der ZCB ist, dass dort spezialisierte Staatsanwälte mit IT-Spezialisten zusammenarbeiten. Die Bedeutung der ZCB lässt sich auch an den Verfahrenszahlen ablesen: Die Anzahl der Ermittlungsverfahren ist von 502 Verfahren im Gründungsjahr auf 14.200 Verfahren im Jahr 2019 angestiegen“, so Justizminister Eisenreich.

„Die besten Strafverfolger können aber nur so gut sein, wie die Befugnisse, die sie haben. In der digitalen Welt brauchen unsere Ermittler ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse“, so Eisenreich weiter. „Ganz aktuell konnten wir mit der Zulassung der so genannten Keuschheitsproben einen wichtigen rechtspolitischen Erfolg erzielen.“ Bayern hat lange dafür gekämpft, dass Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie computergeneriertes Bildmaterial einsetzen dürfen, um Zugang zu Tauschbörsen für kinderpornografisches Material zu bekommen. Bundestag und Bundesrat haben nun eine entsprechende Gesetzesreform beschlossen. Eisenreich: „Dies ist ein großer Erfolg für die bayerische Initiative, aber vor allem ist es ein großer Erfolg zum Schutz unserer Kinder.“

Zur bayerischen Rechtspolitik führt Eisenreich weiter aus: „Wir brauchen auch ein modernes Cyberstrafrecht. Hacker verursachen Schäden in Millionenhöhe, kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser oder Stromversorger werden angegriffen und das Anbieten von kriminellen Dienstleistungen auf digitalen Marktplätzen ist ein wachsendes Geschäftsmodell. Für eine effektive Strafverfolgung ist es notwendig, die Strafrahmen bei Cyberdelikten an die Strafrahmen der Tatbestände der analogen Welt anzupassen. Auch müssen unsere Strafverfolger konsequent gegen die Betreiber krimineller Online-Kaufhäuser vorgehen können. Wer Onlineplattformen betreibt, die nur darauf angelegt sind, Angebot und Nachfrage von illegalen Dienstleistungen und Waren zu bedienen, missbraucht die Möglichkeiten der Digitalisierung. An die Betreiber solcher kriminellen Infrastrukturen kommen unsere Strafverfolger bislang aber kaum heran. Deshalb ist es notwendig, einen selbständigen Straftatbestand für den Betrieb krimineller Infrastrukturen zu schaffen.“

Abschließend wendet sich Eisenreich an den Bamberger Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZCB: „Herzlichen Dank für Ihren großen Einsatz für mehr Sicherheit in der digitalen Welt. Unser Ziel ist, dass die Menschen sich in der digitalen Welt sicher fühlen und auch sicher sind.“

Regensburg