Als Empfängerin von Stabilisierungshilfen
Die Stadt Weiden kann nicht generell auf Sondernutzungsgebühren für die Außenbestuhlung verzichten

17.09.2020 | Stand 21.07.2023, 3:19 Uhr
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Die Einschränkungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind, können bei den Gewerbetreibenden, insbesondere auch im Gastronomiebereich, zu einer existenziellen Bedrängnis führen. Daher bedauert es die Stadt Weiden sehr, als Empfängerin von Stabilisierungshilfen nicht generell auf Sondernutzungsgebühren für die Außenbestuhlung verzichten zu können.

Weiden. Gerne wird jedoch auf die Möglichkeit hingewiesen, sich Sondernutzungsgebühren erstatten zu lassen, soweit und solange von einer erlaubten Sondernutzung kein Gebrauch gemacht wurde. Ein entsprechender formloser Antrag kann zusammen mit dem Nachweis, dass die Sondernutzung nicht ausgeübt wurde an das Bauverwaltungsamt per Mail an sondernutzung@weiden.de gerichtet werden.

Die Stadt Weiden hat bereits in ihrer Pressemitteilung vom 18. August dieses Jahres auf die Möglichkeit hingewiesen, anfallende Sondernutzungsgebühren bis zu drei Monate zu stunden. Auch von dieser Möglichkeit kann mit einem entsprechenden Antrag, der an die Stadtkämmerei zu richten ist, Gebrauch gemacht werden.

Schwandorf