Gedenkfeierlichkeiten
Die Stadt Regensburg informiert zur Verkehrsregelung an Allerheiligen

27.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:59 Uhr
−Foto: n/a

An Allerheiligen, Sonntag, 1. November 2020, gelten auf Grund der Gedenkfeierlichkeiten in Regensburg Sonderregelungen im Straßenverkehr.

Regensburg. Das Parkverbot am östlichen Fahrbahnrand der Augsburger Straße ab der Einmündung der Wolframstraße bis zur Abzweigung des Weiherweges ist aufgehoben, sodass Gottesdienstbesucher ihr Fahrzeug dort abstellen können.

Die Ladezone am westlichen Fahrbahnrand der Universitätsstraße zwischen den Einmündungen Bischof-Konrad- und Guntherstraße darf nicht als Parkplatz zum Friedhofsbesuch verwendet werden. Die Ladezone ist mit einem absoluten Haltverbot beschildert.

Das Haltverbot am südlichen Fahrbahnrand der Friedenstraße wird im Bereich zwischen der Einmündung der Universitätsstraße und dem Anwesen Friedenstraße 14 aufgehoben. Dieser Bereich der Friedenstraße kann zum Abstellen von Fahrzeugen der Friedhofsbesucher genutzt werden.

In der Alfons-Auer-Straße wird zwischen den Einmündungen Beethoven- und Hermann-Geib-Straße eine Einbahnstraße Richtung Berufsschule angeordnet. Die Einfahrt von der Hermann-Geib-Straße in die westliche Alfons-Auer-Straße ist dadurch nicht möglich. Der gesperrte Bereich kann über die Furtmayrstraße umfahren werden.

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