Die Stadt Weiden informiert
Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl sind ab sofort erhältlich

26.04.2019 | Stand 28.07.2023, 17:55 Uhr
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Die Briefwahlausgabe für die Europawahl am 26. Mai hat begonnen. Das Briefwahlbüro befindet sich im Neuen Rathaus der Stadt Weiden, Zimmer 0.42 (Erdgeschoss), und ist barrierefrei erreichbar.

WEIDEN Die Öffnungszeiten gliedern sich wie folgt: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 12Uhr und von 14.30 bis 17.30 Uhr. Am Freitag, 24. Mai, ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Briefwahlunterlagen können jederzeit rund um die Uhr online beantragt werden. Einen einfachen und bequemen Weg, an Wahlunterlagen zu gelangen, bietet der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes enthaltene personalisierte QR-Code an: Die entsprechenden Datenfelder sind bereits mit den notwendigen Angaben zur Person, Wählerverzeichnisnummer und Versandanschrift ausgefüllt. Briefwahlunterlagen können jedoch auch in bewährter Weise auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.weiden.de –Rathaus-Online oder Rubrik „Europawahl 2019“ (rechter Seitenrand) angefordert werden, bei der neben den persönlichen Angaben auch die Wählerverzeichnisnummer (steht im Wahlbenachrichtigungsbrief) angegeben werden muss.

Wer Briefwahlunterlagen benötigt, erhält auf Antrag einen Wahlschein, einen Stimmzettel, ein Merkblatt für die Briefwahl und die für die Absendung der Briefwahl notwendigen Wahlumschläge. Telefonisch kann kein Antrag gestellt werden. Wer über keinen Internetzugang verfügt, findet auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen entsprechenden Vordruck für die Beantragung von Briefwahlunterlagen vor.

Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich per Post zugestellt. Abgeholt werden können die Briefwahlunterlagen persönlich oder auch durch Dritte gegen schriftliche Vollmacht. Dritte dürfen allerdings für maximal vier Personen Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen, was gesondert versichert werden muss. Auch bei Abholung durch einen Ehepartner wird eine Vollmacht des jeweils anderen Ehegatten benötigt. Eine solche Vollmacht ist auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes vorsorglich mit abgedruckt. Wer persönlich vorspricht, kann an Ort und Stelle in einer Wahlkabine auch gleich wählen.

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