Pandemie
Die Ausgangsbeschränkung gilt uneingeschränkt – auch in der Freinacht

29.04.2020 | Stand 24.07.2023, 12:11 Uhr
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Auch wenn es eine jahrzehntelange bayerische Freinachts-Tradition ist: „Freinachts-Scherzbolde müssen dieses Jahr leider zu Hause bleiben“, hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am Mittwoch, 29. April, klargestellt.

Bayern. „In der Nacht zum 1. Mai Unsinn zu veranstalten, ist kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen.“ Herrmann appellierte an alle, sich unbedingt an die Ausgangsbeschränkung zu halten. „Nur dann haben wir die Chance, das Coronavirus bestmöglich einzudämmen. Hier geht es um die Gesundheit Vieler und viel zu oft auch um Leben und Tod. Gerade die Gruppenbildung und die Unterschreitung des Mindestabstands erhöhen deutlich das Risiko, das hochgefährliche Virus weiterzutragen.“

Wie der Innenminister deutlich machte, wird die Bayerische Polizei auch bei sonst harmlosem Schabernack in der Freinacht keinen Spaß verstehen: „Das Coronavirus kennt keine Gnade. Wir wollen unnötige Ansteckungen so gut es geht vermeiden.“ Auch Eltern seien in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich ihre Kinder an die Coronaregeln halten. „Wo es notwendig ist, gibt es mehr Polizeipräsenz und konsequente Kontrollen“, kündigte Herrmann an. Dabei unterstützt auch die Bereitschaftspolizei.

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