Ankerzentrum Außenstelle Waldkraiburg
Das sorgte für Aufregung

27.06.2018 | Stand 04.08.2023, 10:31 Uhr
−Foto: n/a

Bayerisches Innenministerium nimmt Stellung zu Wochenblatt-Bericht und beantwortet dringende Fragen. Der Tenor lautet: Es bleibt fast alles beim Alten.

WALDKRAIBURG Unser Bericht über die in Waldkraiburg geplante Außenstelle eines Ankerzentrums in der Wochenblattausgabe vom 20. Juni 2018 sowie auch online HIER sorgte für reichlich Aufregung. Gleich nach dem Erscheinen unseres Berichts versuchte das Bayerische Innenministerium in einer Stellungnahme die Wogen zu glätten.

Waldkraiburgs Bürgermeister Robert Pötzsch äußerte sich am Donnerstag, 21. Juni 2018, verärgert in Richtung Bayerische Staatsregierung: „Ich habe es gestern erst aus dem Wochenblatt erfahren. Normalerweise sollte so etwas kommuniziert werden, bevor es in der Presse steht.“ Deshalb schickte das Stadtoberhaupt dann auch sofort ein Schreiben an Ministerpräsident Dr. Markus Söder sowie zahlreiche weitere politisch Verantwortliche.

Nicht nur Pötzsch fragt sich, welche Auswirkungen der Wandel zur Außenstelle eines Ankerzentrums haben wird, auch wir stellten dem Bayerischen Innenministerium einige Fragen dazu. Mittlerweile erhielten wir eine Antwort.

Hier die Stellungnahme des Bayerischen Innenministeriums zu unserem Bericht:

„Waldkraiburg war bisher eine Außenstelle/Dependance der Erstaufnahmeeinrichtung Oberbayern. Manching wird voraussichtlich im August zu der Ankereinrichtung Oberbayern nach einer noch abzuschließenden Vereinbarung zwischen Bund und Freistaat umgewandelt. Waldkraiburg bleibt Dependance/Außenstelle. Deshalb ändert sich für Waldkraiburg gar nichts. Es werden keine neuen behördlichen Einrichtungen geschaffen. Diese bleiben ausschließlich in Manching bzw. werden dort ausgebaut. Es bleibt in Waldkraiburg insbesondere auch bei der bisherigen Laufzeit und den bisherigen Kapazitäten. Unabhängig davon werden so rasch wie möglich alle beim Vor-Ort-Besuch von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Staatsminister Dr. Marcel Huber und Staatsminister Joachim Herrmann in Aussicht gestellten Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört die dauerhafte Aufstockung des Sicherheitsdienstes von sechs auf zehn Mitarbeiter im 24-Stunden-Betrieb. Das betrifft auch bauliche Veränderungen auf und neben dem Gelände der Dependance. Darüber hinaus wird die Polizei Schulungs- und Informationsveranstaltungen für den eingesetzten Sicherheitsdienst und für die Betreuer durchführen. Es werden außerdem neue gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für die Asylbewerber geschaffen. Die Asylverwaltung wird sich darüber hinaus bemühen, bei der Verteilung von Asylbewerbern in Waldkraiburg mehr Familien mit Kindern unterzubringen. In der Gesamtheit heißt das, es ändert sich in Waldkraiburg nichts an der reinen Unterbringung für Asylbewerber, aber alle Verbesserungen im Sinne der Waldkraiburger werden rasch umgesetzt.“

Und hier die aktuellen Antworten des Bayerischen Innenministeriums auf unsere Fragen zu dem Thema:

1. Dürfen die untergebrachten Asylbewerber künftig die Außenstelle/Dependance in Waldkraiburg verlassen oder werden sie auf dem Gelände bleiben? Und wie wird das generell in Außenstellen und Ankerzentren in Bayern gehandhabt?

„Die Asylbewerber dürfen nach wie vor sowohl die jeweiligen ANKER-Einrichtungen als auch die Dependancen verlassen. Insoweit gibt es keine Änderungen. Ziel ist jedoch, das Gelände der Dependance attraktiver zum Aufenthalt zu machen.“

2. Die Asylverfahren sollen ja beschleunigt werden. Wie lautet hier die Zielsetzung? Innerhalb welcher Frist soll dann ein Verfahren abgeschlossen sein?

„Der neue Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hat bei seinem Amtsantritt letzte Woche das Ziel bekräftigt, dass Asylverfahren beim Bundesamt in drei Monaten abgeschlossen sein sollen. Seitens des bayerischen Innenministeriums wird dies ausdrücklich begrüßt. Zur schnelleren Bewältigung der streitigen Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten hat die Staatsregierung zudem in großem Umfang zusätzliche Stellen für Richterinnen bzw. Richter und nichtrichterliches Personal geschaffen, nämlich seit 2016 insgesamt 203 Stellen (116 Richterstellen und 87 Stellen für nichtrichterliches Personal inkl. IT-Kräfte, davon zuletzt im Nachtragshaushalt 2018 50 Richterstellen und 32 Stellen für nichtrichterliches Personal). Die Staatsregierung hat am 23. März 2018 beschlossen, dass zu diesen Stellen weitere 50 Richterstellen hinzukommen sollen. Diese 50 Stellen sollen durch die gleiche Anzahl von neuen Stellen für nichtrichterliches Personal ergänzt werden. Zur Beschleunigung fordert die Staatsregierung auch, dass wie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart bald weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, insbesondere die Maghreb-Staaten (Algerien, Tunesien und Marokko) sowie Georgien.“

3. Wie groß (Anzahl der Mitarbeiter usw.) sind die behördlichen Einrichtungen derzeit in der EA Manching und wie groß werden sie im dortigen Ankerzentrum sein? Und sind die anfallenden Verfahren in der angepeilten Zeit bei zentralisierten behördlichen Einrichtungen zu bewältigen?

„Derzeit gibt es in Manching 10 Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern (Unterbringungsverwaltung), 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Oberbayern (ZAB Oberbayern) in der Dienststelle Ingolstadt und eine Mitarbeiterin in der Rechtsantragstelle beim Gericht sowie je nach Bedarf Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Zur Mitarbeiterzahl beim BAMF bitten wir, sich dorthin zu wenden. In Kooperation mit dem Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden die Kapazitäten der entsprechenden Behörden vor Ort dem jeweiligen Bedarf angepasst. Wir rechnen nicht mit einem größeren Ausbau der Landesbehörden.“

Mühldorf a.Inn