Politik
Das Landratsamt Kelheim informiert zum Volksbegehren „Rettet die Bienen!“

27.12.2018 | Stand 04.08.2023, 4:39 Uhr
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Der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ – Kurzbezeichnung „Rettet die Bienen!“ – beginnt am Donnerstag, 31. Januar 201, und endet am Mittwoch, 13. Februar 2019.

LANDKREIS KELHEIM In die bei den Gemeinden ausgelegten Eintragungslisten können sich alle Bürgerinnen und Bürger eintragen, die in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen sind oder einen Eintragungsschein besitzen.

Die konkreten Eintragungsräume und Eintragungszeiten der Gemeinden können der Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren entnommen werden. Nähere Auskünfte hierüber erhält man bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.

Zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens ist es gemäß Artikel 71 Absatz 2 Landeswahlgesetz erforderlich, dass sich mindestens ein Zehntel aller Stimmberechtigten in Bayern (etwa 950.000 Bürger) in die Eintragungslisten einträgt. Das Ergebnis für den Landkreis Kelheim steht am Donnerstag, 14. Februar 2019, nach 12 Uhr fest.

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