Beprobung nur mit Termin möglich
Corona-Teststelle wird im Landkreis Freising eingerichtet

18.03.2020 | Stand 03.08.2023, 5:35 Uhr
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Der Landkreis Freising möchte sich noch besser gegen das Coronavirus aufstellen. Darum wird ab Donnerstag, 19. März, eine Corona-Teststelle in Betrieb genommen, wo sich Experten um die Patienten kümmern. Aber nur, wenn diese vom Gesundheitsamt Freising dorthin geschickt worden sind.

Freising. 122 Personen aus dem Landkreis Freising sind nach aktuellem Stand mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Im Klinikum Freising sind derzeit 20 Patientinnen und Patienten isoliert untergebracht, einige davon sind Verdachtsfälle, die auf das Ergebnis ihrer Testung warten.

Um das Verfahren der Abstriche zu optimieren und das Gesundheitsamt zu entlasten, richtet der Landkreis Freising ab Donnerstag, 19. März, eine Teststelle ein. Dort werden Experten eines Labors Abstriche nehmen. Getestet werden aber nur Kontaktpersonen von Infizierten, die entsprechende Symptome aufweisen. Diese werden nach Anordnung des Gesundheitsamts Freising informiert und erhalten einen Termin. Personen, die dorthin kommen und keinen Termin nachweisen können, werden von Polizei oder Sicherheitsdienst abgewiesen.

Das Gesundheitsamt Freising weist nochmals darauf hin, dass dort keine Patienten diagnostiziert oder behandelt werden. Vielmehr ist das Gesundheitsamt vor allem für die Ermittlung, Priorisierung und Kontaktierung von Kontaktpersonen zuständig. Wer ärztliche Hilfe benötigt, soll telefonisch einen Termin mit dem Hausarzt vereinbaren oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116-117 anrufen. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit dem Patienten das weitere Vorgehen.

Die Bayerische Staatsregierung hat Veranstaltungen und Versammlungen sowie den Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, untersagt. Auch Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art sind mit Ausnahme von beispielsweise Lebensmittelhandel, Getränkemärkten, Apotheken, Drogerien und Tankstellen geschlossen. Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilt das Landratsamt, sofern dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Entsprechende Anfragen können per E-Mail an gewerbeamt@kreis-fs.de gerichtet werden.

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