Landkreis Mühldorf am Inn
Corona-Ampel springt auf dunkelrot

27.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:30 Uhr
−Foto: n/a

Die Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis steigt rasant an. Am 26. Oktober 2020 (Stand 8 Uhr) belief sich die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner auf 147,6.

Mühldorf am Inn. Ohne Infektionsgeschehen am Putenschlachthof Ampfing liegt diese bei 91,5. Mit den im Laufe des Tages bekannt gewordenen weiteren Neuinfektionen wird die 7-Tages-Inzidenz am 27. Oktober 2020 insgesamt über 150 liegen und auch ohne das Infektionsgeschehen am Putenschlachthof Ampfing den Inzidenz-Wert von 100 überschreiten.

Daher hat der Corona-Krisenstab des Landratsamtes beschlossen, die verschärften Regeln bei Überschreitung der neuen 100er-Grenze bei der 7-Tages-Inzidenz anzuwenden. Der Landkreis hat eine geänderte Allgemeinverfügung veröffentlicht, sodass die Neuregelungen am 27. Oktober 2020 in Kraft treten.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Auflagen bei Überschreitung der 50er-Inzidenz gelten damit ab Dienstag, 27. Oktober 2020 folgende Einschränkungen.

Gastronomie:

Die Sperrstunde gilt ab 21 Uhr bis 6 Uhr! Tankstellen dürfen ebenfalls ab 21 Uhr bis 6 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr.

Teilnehmerbegrenzung bei Veranstaltungen aller Art:

Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art. Dies gilt auch für Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie in den Bereichen Kultur, Musik, Theater, für Vereinsveranstaltungen und in Kinos. Ausgenommen sind Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen.

Die Regelungen im Detail sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-mue.de direkt unter der Rubrik „Allgemeinverfügung“ zu finden.

Landrat Max Heimerl erklärt: „Das Infektionsgeschehen außerhalb des Putenschlachthofs Ampfing ist extrem dynamisch. Daher mussten wir unverzüglich handeln. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die zusätzlichen Einschränkungen und um ihre Unterstützung. Wir alle müssen jetzt unsere Kontakte noch weiter einschränken. Ich hoffe, dass wir es so gemeinsam schaffen, die Verbreitung des Virus wieder einzudämmen.“

Die neue Allgemeinverfügung in der Fassung vom 26. Oktober 2020 tritt mit Wirkung ab dem 27. Oktober 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 2. November 2020. Die Allgemeinverfügung sowie die Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung können im Landratsamt Mühldorf am Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn, Zimmer 0.111 während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Internetseite unter www.lra-mue.de abrufbar.

Mühldorf a.Inn