Landkreis Altötting
Corona-Ampel am Montag mit 44,84 auf „Dunkel-Gelb“

26.10.2020 | Stand 13.09.2023, 6:55 Uhr
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Landkreis überschreitet 7-Tages-Inzidenzwert von 35 – und steuert jetzt geradewegs auf die 50 zu

Landkreis. Am Freitag, 23. Oktober, hatte der Landkreis Altötting den kritischen Inzidenzwert von 35 überschritten. Schon am Montag, 26. Oktober, um 8 Uhr, betrug die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Altötting 44,84. Bis zur Ampelschaltung auf „Rot“ bei 50 ist es nicht mehr weit.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Instituts oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 35 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird.

Jetzt geltende Regeln: Maximal erlaubt sind 10 Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum; Es gilt Maskenpflicht dort, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, u.a. auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und Hochschulen; Sperrstunde ab 23 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr

Zur Information der Bevölkerung steht wieder das Bürgertelefon - 08671/502 626 - für alle Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus zur Verfügung: Montag bis Freitag vormittags von 8 Uhr bis 12 Uhr und nachmittags Montag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr.

Steigt die Inzidenzmarke auf 50 und darüber, werden die Maßnahmen im Landkreis verschärft. Dann gilt: Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum; Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen; Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr.

Bleiben Sie vorsichtig und vor allem gesund!

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