Mit Corona-Regeln
Burghauser Hallenbad öffnet am Freitag

23.09.2020 | Stand 20.07.2023, 22:43 Uhr
−Foto: n/a

Maximal 300 Badegäste gleichzeitig – Sauna Öffnung am 1. Oktober 2020 – Wöhrsee bis Ende September geöffnet

Burghausen. Der Spätsommer hat noch einmal alles gegeben, so dass die Burghauser Bäder das Freibad extra lang geöffnet halten konnten, doch nun ist es soweit: Das Georg-Miesgang-Hallenbad Burghausen öffnet am Freitag, 25. September. Ob und wie lange das Hallenbad in der Form geöffnet bleibt, hängt allerdings immer von der Pandemieentwicklung ab. Gleiches gilt für die Sauna, die am 1. Oktober geöffnet wird.

„Ein dringender Appell geht an alle Bade- und Saunagäste: Halten Sie sich an die Regeln und v.a. an die Anweisungen des Bäder-Personals, andernfalls müssen wir weitere Beschränkungen vornehmen, was wir wirklich nicht möchten“, betonen Erster Bürgermeister Florian Schneider und Bäderleiter Markus Günthner.

Im Hallenbad wurden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die geltenden Gesetze in Bayern „Infektionsschutzgesetz für Bäder, Thermen und Wellnesseinrichtungen“ einzuhalten. Im Grunde bleiben sowohl der gewohnte Ablauf, als auch das Angebot. Kontaktdaten müssen erfasst werden und einzelne Angebote wie die Dampfbäder sind nicht nutzbar.

„Aufgrund dieser geltenden Gesetze reduzieren wir zudem die Personenzahl, die sich gleichzeitig in Bad oder Sauna aufhalten darf. Das müssen alle Thermen und Schwimmbäder in Bayern gleich handhaben und dient dem Schutz jedes Einzelnen“, sagt Erster Bürgermeister Schneider.

Im Hallenbad sind gleichzeitig 300 und in der Sauna 60 Gäste erlaubt. Die Kontaktdaten können je nach Zahlungsweise wie etwa mit der Treuecard kontaktlos digital erfasst werden. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, sich via QU-Code zu registrieren sowie analog per Stift und Zettel.

Im Eingangsbereich bei den Kassen dürfen sich maximal zehn Personen gleichzeitig aufhalten, alle anderen müssen im Freien warten, um hier eine unnötige Menschenansammlung zu vermeiden. Im Eingangsbereich besteht Maskenpflicht, da der Abstand trotzdem nicht gewahrt werden kann. Die Maskenpflicht besteht dann weiter bis zur Garderobe und endet erst mit Eintritt in Bad /Sauna.

Die Gastronomie im Hallenbad ist grundsätzlich geöffnet. Es werden Plätze vom Kioskpersonal zugewiesen. Gerichte von der Hallenbad-Gastro werden nicht in der Sauna angeboten bzw. hinüber transportiert. Auch ist der Durchgang vom Hallenbad zur Sauna nicht gestattet.

Wegen der begrenzten Kapazitäten in der Sauna wird zudem darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt nicht länger als vier Stunden betragen sollte. „Damit auch weitere Gäste an einem Tag die Chance bekommen, die Burghauser Sauna zu besuchen“, erklärt Günthner. Wer dennoch länger bleiben möchte, muss einen Aufpreis bezahlen.

Die Preisgestaltung als solches bleibt bis auf Weiteres gleich, wird allerdings im Winter noch Thema im Stadtrat sein. Das Wöhrseebad hat traditionell bis Ende September geöffnet.

Die Auslastung des Hallenbades ist auf der Website www.baeder-burghausen.de einzusehen.

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