Drei von vier landen hinter Gittern
Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle in zwei Tagen

18.06.2019 | Stand 29.07.2023, 11:15 Uhr
−Foto: Foto: Bundespolizei

Die Bundespolizei Freilassing hat bei den Grenzkontrollen auf der A8 vier Haftbefehle vollstreckt. Während einer der Festgenommenen durch Zahlung einer saftigen Haftstrafe einem Gefängnisaufenthalt entgehen konnte, wanderten die anderen drei hinter Gitter.

FREILASSING/SCHWARZBACH Am Samstag, 15.Juni 2019, kontrollierten die Beamten einen Reisebus mit kroatischer Zulassung. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass ein 33-jähriger Slowene per Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Hehlerei gesucht wurde. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3.750 Euro konnte der Slowene auftreiben, sodass er einem Gefängnisaufenthalt von 75 Tagen entging.

Am Montag, 17.Juni 2019, gingen den Freilassinger Fahndern drei weitere Personen, die mit Haftbefehlen gesucht waren, ins Netz. Alle drei kamen mit Reisebussen zur Einreise nach Deutschland.

Die Beamten kontrollierten einen Reisebus mit bosnischer Zulassung. Gegen einen 43-jährigen Bosnier lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen Diebstahls vor. Die Bundespolizisten führten den Mann dem zuständigen Ermittlungsrichter vor und lieferten ihn im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt ein.

In einem Reisebus mit ungarischer Zulassung stellten die Fahnder wieder einen mit Haftbefehl gesuchten Reisenden fest. Gegen einen 22-jährigen Ungar lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen Körperverletzung vor. Da er die Geldstrafe von 2.700 Euro nicht begleichen konnte, brachten die Polizisten ihn in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt, wo er die nächsten 90 Tage absitzen muss.

Auch in einem Bus mit kroatischen Kennzeichen wurden die Beamten fündig und ermittelten, dass ein 40-jähriger Deutscher von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Nötigung gesucht wurde. Da auch er die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro nicht begleichen konnte, muss er die folgenden 40 Tage im Gefängnis bleiben.

Berchtesgadener Land