Unfall mit „Mini Bike“
Bub (12) nach Sturz schwer verletzt ins Klinikum

26.04.2019 | Stand 28.07.2023, 18:24 Uhr
−Foto: n/a

Mini Bikes können bis zu 70 km/h erreichen.

WEGSCHEID. Am Donnerstag, 25. April, gegen 11.50 Uhr, machte ein 12-jähriger Bub Fahrübungen mit einem Mini Bike auf dem Privatgrund des elterlichen Anwesens. In der Folge fuhr er auf die öffentliche Zufahrt des Anwesens, wo er aus bislang ungeklärter Ursache zu Sturz kam. Der Bub, der keine Schutzausrüstung trug, wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Er musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden.

Trotz der tragischen Unfallfolgen hat die Benutzung des Mini Bikes leider auch rechtliche Folgen. Die Polizei Hauzenberg muss nun klären, ob Straftaten vorliegen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die kleinen „Flitzer“, die eine Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h erreichen können, nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind. Sie dürfen also nicht auf Straßen, Parkplätzen, Waldwegen oder anderen öffentlichen Wegen gefahren werden. Wenn man sich nicht daran hält, stehen Straftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Fahren ohne Versicherungsschutz und Zulassung im Raum.

Außerdem sollte bei jeder Fahrt ausreichend Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, Protektoren) getragen werden. Sie ist unerlässlich!

Passau