Gekipptes BGH-Urteil
Brutaler Messerstecher erneut vor Gericht

19.02.2020 | Stand 01.08.2023, 14:24 Uhr
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Ein Turkmene wurde 2018 nach zwei Stichattacken zu zehn Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach einer Klage hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil auf. Der Fall wird jetzt am Landgericht Landshut neu verhandelt.

Landshut. Das Urteil wegen tödlicher Messerstiche in einer Landshuter Flüchtlingsunterkunft am 25. Dezember 2015 war noch gar nicht gefällt, da stach der Turkmene irakischer Herkunft in Untersuchungshaft in der JVA Landshut schon wieder zu: Mit einer zerbrochenen Kinder-Bastelschere wollte er nach einem Streit mit einem ungarischen Mitgefangenen beim Hofgang einen Vollzugsbeamten töten.

Zehn Jahre und anschließende Sicherungsverwahrung – so lautete das Gesamturteil vom 18. September 2018 der ersten Landshuter Strafkammer gegen den 28 Jahre aIten Iraker nach zwei unabhängig voneinander geführten Prozessen in Landshut. Doch dessen Verteidiger Maximilian Kaiser legte gegen dieses Urteil im November 2018 Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Und tatsächlich hob der BGH die Entscheidung der Richter wegen möglicher Rechtsfehler auf und hat die Sache zur Überprüfung an das Landgericht zurück verwiesen.

Vielmehr ging es dabei um das Urteil wegen versuchten Totschlags im zweiten Fall, die Attacke auf einen Mithäftling und einen JVA-Beamten also, der später von der selben Kammer verhandelt wurde, die dann zusammen mit der Haftstrafe aus dem ersten Urteil eine Gesamtstrafe gebildet hatte. „Das damals gefällte Urteil von sieben Jahren und drei Monaten ist rechtskräftig, es geht um die Sicherungsverwahrung“, wie der Vorsitzende Richter Ralph Reiter beim Prozessauftakt vor der sechsten Strafkammer erklärte.

So soll im jetzigen Verfahren neu beurteilt werden, wie die psychische Verfassung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt war und ob dies Einfluss auf die Schuldfähigkeit gehabt haben konnte, wie Reiter es auf den Punkt brachte. Sachverständige attestierten dem Angeklagten eine emotionale instabile Persönlichkeitsstörung. Für die jetzige Verhandlung wurde ein weiteres Gutachten eingeholt.

Wie bereits berichtet, befand sich der Angeklagte am Tattag, dem 27. August 2016, in der JVA Landshut. Beim täglichen Hofgang wollten ihn drei ungarische Mithäftlinge wegen vorausgegangenen Beleidigungen zur Rede stellen. Der 28-Jährige zeigte sich erst versöhnlich, verpasste dann einem der Männer einen Kopfstoß und versuchte, mit den beiden Teilen der zerbrochenen Bastelschere auf ihn einzustechen.

Weil sich der Turkmene nicht beruhigen ließ, wurde die Sicherungsgruppe der JVA alarmiert, die mit sechs Personen, in Diamantformation anrückte. Alle trugen Schutzkleidung und Schilder, bis auf den damaligen Leiter der Truppe. Wie auf dem im Prozess gezeigten Überwachungsvideo des damaligen Vorfalls zu sehen war, sprang der Angeklagte mit nacktem Oberkörper wie wild über den Hof, verfolgt von den Beamten. Dabei bewarf er sie mit Schuhen und Flaschen.

„Er hat gespielt mit uns, weil er wusste, dass wir wegen der Schutzkleidung langsamer sind“, erinnerte sich ein Justizbeamter, der damals Teil des Sicherungstrupps war. Als sich der Leiter aus der Formation löste, um sich den Angeklagten zu schnappen, versuchte er auch auf den Beamten einzustechen, der konnte ihn aber mit einem Stock abwehren. „Der Angeklagte war unberechenbar und ist immer schon besonders aufgefallen“, so der Justizbeamte weiter. Einmal habe man ihn sogar erwischt, als er eine Rasierklinge bei einem Gesprächstermin dabei hatte.

Die Liste der Disziplinarverfahren des Angeklagten ist lang: Angreifen von Bediensteten, Auffinden von Drahtschlinge, spitzer Schere und zugeschliffenem Besenstiel in seinem Zimmer, Arbeitsverweigerung und eine in Brand gesteckte Matratze.

Mittlerweile wurde der Angeklagte in die JVA Straubing verlegt und dort gehe es ihm gut, wie der 28-Jährige der Kammer erklärte. „Ich habe aus Fehlern gelernt“, so der Angeklagte und fügte hinzu, er sei „kein Mensch, von dem Gefahr ausgeht.“ Darüber hinaus sei er der Meinung, dass er keine Therapie brauche, weil sein psychischer Zustand stabil ist. Und überhaupt habe er das Urteil gelesen und alles sei anders gewesen.

Der Prozess wird am 26. Februar fortgesetzt.

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