Zu drei Jahren Haft wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 18 Fällen verurteilte das Landgericht Traunsteinden 47-jährigen Geschäftsführer einer Event-Agentur mit Sitz in Schneizlreuth.
TRAUNSTEIN/SCHNEIZLREUTH Die Zweite Strafkammer sah die Hauptverantwortung für die Brandkatastrophe im Pfarrbauernhof in der Nacht zum 23. Mai 2015 bei dem Angeklagten - durch Missachtung von Bau- und Brandschutzvorschriften: Es war kein Augenblicksversagen, sondern langes und dauerhaftes Fehlverhalten mit ganz gravierenden Folgen. Vorsitzender Richter Erich Fuchs weiter: Er ist kein böser Mensch, kein Krimineller, aber er hat in absehbarer Zeit, die Chance, mit seinen Angehörigen wieder zusammenzuleben. Diese Chance haben die Angehörigen der getöteten Opfer nicht mehr.
Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist offen. Sowohl die Staatsanwältin, die wie die Nebenklagevertreter vier Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte, als auch die Verteidiger, Frank Starke aus Bad Reichenhall, und Harald Baumgärtl aus Rosenheim, die eineinhalb Jahre Strafe mit Bewährung beantragt hatten, wollen binnen der Wochenfrist eine eventuelle Revision prüfen.
Im Urteil betonte der Vorsitzende Richter, schon zu Beginn des Unternehmens in den 1990-er Jahren mit Renovierung des historischen Pfarrbauernhofs sei dem Angeklagten als Voraussetzung für die Beherbergung von Personen die Notwendigkeit baurechtlicher und brandschutzrechtlicher Genehmigungen bekannt gewesen. Tausende von Gästen hätten in dem Gebäude übernachtet.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land habe den Geschäftsführer 2007 aufgefordert, eine Baugenehmigung mit Brandschutzkonzept einzureichen. 2008 habe der 47-Jährige geschrieben, er sehe von einem Genehmigungsverfahren ab. Seine Gäste würden künftig andernorts übernachten. Vorsitzender Richter hob heraus: Dennoch hat er wieder bis zuletzt Menschen im ersten Stock und im Dachgeschoß übernachten lassen auch Kinder und Schulklassen. Er wollte auf Zeit spielen. Das ist ihm auch gelungen.
Fuchs schilderte die Ereignisse in der Nacht auf 23. Mai 2015. Die Firma Lindner aus Arnstorf habe Event-Veranstaltungen gebucht. Nach gemütlichem Beisammensein in Tenne seien die Mitarbeiter zu Bett gegangen, die letzten um 2.45 Uhr. Insgesamt waren 54 Personen im Haus. Von den 45 Lindner-Mitarbeitern schliefen 24 im Dachgeschoß. Das Feuer brach gegen drei Uhr im ersten Geschoß in einem Schrank aus. Viele Menschen konnten sich retten durch Hinabklettern, Sprung in die Tiefe und mit Leitern. Bei dem dramatischen Geschehen gab es teils massive Verletzungen wie Wirbelbrüche und schwerste Verbrennungen. Sechs Männer konnten nur noch tot geborgen werden. Sie starben infolge von Rauchintoxikation.
Das Gericht warf dem Angeklagten vor, er habe gewusst, dass das Gebäude genehmigungspflichtig, aber in dem Zustand nicht genehmigungsfähig war. Zum Beispiel hätten zwei Rettungswege vorhanden sein müssen. Giftiger Rauch habe sich explosionsartig über die Treppe ins Dachgeschoß ausbreiten können. Fenster seien vergittert gewesen, eine Brandmeldeanlage habe ebenso gefehlt wie eine Sicherheitsbeleuchtung. Alle Auflagen hätten wohl erfüllt werden können - aber mit erheblichen Kosten. Nicht geklärt werden konnte nach Fuchs die Brandursache.
Nur Brandstiftung, ob fahrlässig oder vorsätzlich, durch eine fremde Person oder jemand aus dem Haus, komme in Betracht. Zu Gunsten des Angeklagten gehe die Kammer von Fremdverschulden aus. Durch Betrieb des Hauses ohne Brandschutzvorkehrungen habe der 47-Jährige lebensbedrohliche Gefahr geschaffen. Die schlimmen Folgen seien vorhersehbar gewesen: Der Angeklagte hat gehofft, dass nichts passiert.
Zu einer eventuellen Mitverantwortung von Behörden unterstrich Erich Fuchs, die Gemeinde sei informiert gewesen und habe die Übernachtungen, auch auf dem Matratzenlager im Dachgeschoß, geduldet. Eine Feuerbeschau sei nicht erfolgt. Der Vorsitzende Richter weiter: Wir haben nicht zu entscheiden, wer was gewusst hat bei der Gemeinde und können es auch nicht prüfen. Das obliegt der Staatsanwaltschaft. Das Verhalten der Gemeinde war nicht korrekt. Sie hätte das Landratsamt informieren müssen. Dennoch bleibt der Angeklagte verantwortlich - weil er Leute übernachten ließ. Beim Landratsamt sah der Kammervorsitzende keine Verantwortlichkeit. Es habe auf die Angaben des Angeklagten vertraut.
Dem seit neun Monaten in Untersuchungshaft sitzenden 47-Jährigen hielt das Gericht zu Gute: Er hat seine Verantwortung eingeräumt und steht dazu. Er selbst ist tief erschüttert und steht unter psychologischer Betreuung. Diese Folgen werden ihn ein Leben lang begleiten. Er hat seine wirtschaftliche Existenz verloren, das Insolvenzverfahren läuft. Er hat ein ordentliches Leben geführt, etwas aufgebaut, durch seine Angebote bestimmt vielen Menschen Freude bereitet. Durch die Duldung durch die Gemeinde sei ein gewisser Gewohnheitseffekt entstanden nach dem Motto Wenn die Gemeinde das duldet, wird es nicht so schlimm sein.
Andererseits habe der 47-Jährige das Landratsamt getäuscht, offenbarungspflichtige Umstände verschwiegen, sich über Vorschriften hinweggesetzt und weitergemacht. Strafschärfend seien die Art und die lange Dauer, mit denen er gegen Vorschriften verstoßen habe. Eine Vielzahl der Personen sei über die Jahre einem erheblichen Risiko ausgesetzt worden: Es war ihm gleichgültig. Es waren nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder darunter erst drei Wochen vor dem Brand Kinder der Realschule Marquartstein.
Zu Lasten gingen weiterhin die schrecklichen und gravierenden Folgen: Männer im besten Alter starben, alle in guter Stellung in ihrer Firma. Die Folgen für die Familien sind immens. Eine Freiheitsstrafe über der Mitte des Strafrahmens, der bis zu fünf Jahren reicht, sei erforderlich, schloss Fuchs.
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