Urteil gegen Straubinger Raufbold
Betrunken Polizisten in die Genitalien geschlagen – sechs Monate Alkoholverbot!

21.02.2019 | Stand 04.08.2023, 18:43 Uhr
−Foto: Foto: Jürgen Unterhauser

In Straubing standen vier junge Männer vor Gericht.

STRAUBING Am Donnerstag wurde am Straubinger Amtsgericht die Verhandlung gegen vier junge Männer fortgesetzt (wir berichteten). Im Raum standen unter anderem Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte sowie ein tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten. Die Vorfälle haben sich in den Jahren 2017 und 2018 in Straubing und Regensburg ereignet.

Schnell konzentrierte sich das Verfahren auf zwei der Angeklagten, da bei den beiden Mitangeklagten ein zweifelsfreier Tatnachweis kaum möglich schien.

Im Mittelpunkt: Ein hünenhafter junger Mann (zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt) dem vorgeworfen wurde, mit am Rücken gefesselten Händen einen Polizeibeamten aus Neumarkt in die Genitalien geschlagen zu haben. Ob dies aufgrund der Körpergröße und der Fesselung überhaupt möglich war, wurde im Prozess durch einen Sachverständigen für Biomechanik überprüft.

Dazu wurden dem Angeklagten erneut Handschellen angelegt (auf Wunsch des Polizeipräsidiums Oberpfalz unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um keine Polizeieinsatztaktiken zu verraten). Eine Gegenüberstellung mit dem Polizeibeamten ergab, dass ein Schlag, wenngleich auch nicht gezielt und sonderlich intensiv, möglich war.

Richterin Elfriede Schütz hatte letztlich auch keine Zweifel, dass es den Schlag in die Genitalien gegeben hatte. „Ich finde es erschreckend, was sich Polizisten ihrer Meinung nach alles gefallen lassen müssen“. Dem entgegnete der Angeklagte in seinem letzten Wort: „Die Aussagen des Polizisten sind totaler Schwachsinn“.

Eine Einschätzung, die das Gericht offenbar nicht teilte. Es verurteilte den Mann zu zehn Monaten Jugendstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 1.000 Euro.

Zunächst nahm der junge Mann das Urteil äußerlich reglos hin. Doch Richterin Elfriede Schütz war noch nicht zu Ende. Sie stellte fest: „Sie haben alle Taten alkoholisiert begangen“. Deshalb belegte sie ihn mit einem sechsmonatigen Alkoholverbot. „Der Zeitrahmen ist bewusst so gewählt, denn er schließt das Gäubodenvolksfest mit ein“. Das schien denn Mann härter zu Treffen als 10 Monate und 1.000 Euro.

Gegen einen weiteren Angeklagten wurden wegen tätlichen Angriff auf einen Polizeibeamten eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 500 Euro verhängt.

Gegen die Urteile ist innerhalb einer Woche Berufung möglich.

Straubing-Bogen