Kampf um die Öffnungszeiten
Betreiber von Waschanlage ist stinksauer

24.08.2018 | Stand 13.09.2023, 3:04 Uhr
−Foto: n/a

Misst das Ordnungsamt in Landshut mit zweierlei Maß, wenn es um die Öffnungszeiten von Waschanlagen geht? Ein Betreiber moniert das zumindest und macht seinem Ärger Luft.

LANDSHUT Robert P., Inhaber einer Landshuter SB-Waschanlage ist „stinksauer“. Obwohl es in Landshut verboten ist, an Sonn- und Feiertagen Geschäfte zu öffnen, woran er sich auch hält, gibt es in der Stadt eine Tankstelle mit Waschstraße und etwas außerhalb eine Auto-Waschanlage, denen das Verbot egal ist, und das schon seit dem Frühjahr, wie Robert P. betont: „Ich habe das schon mehrmals dem Ordnungsamt gemeldet und nichts passiert!“

Jeden Sonntag und an Feiertagen macht Robert P. (Name von der Redaktion geändert) bei beiden Waschanlagen Stippvisite, um zu prüfen, ob Autofahrer ihre Fahrzeuge säubern. Und tatsächlich werden die Waschanlagen bei beiden gerne genutzt. Sogar Fotos haben der Landshuter und sein Sohn schon gemacht und dem Ordnungsamt als Beweis vorgelegt. Aber es sei nichts dagegen unternommen worden.

„Freunde haben mich angesprochen, warum wir eigentlich nicht offen haben – bei den anderen geht’s ja anscheinend auch problemlos“, erzählt Robert P. Deswegen habe er dann auch im Mai an drei Sonntagen, an Christi Himmelfahrt und an Fronleichnam seine Waschanlage aufgemacht. Prompt bekam er dafür die Quittung vom Ordnungsamt, weil ein Nachbar wegen der rechtswidrigen Öffnungen Anzeige gegen ihn erstattet hatte. „Ich musste 500 Euro Strafe zahlen. Am Amt habe ich dann gleich noch einmal moniert, dass die beiden anderen Waschanlagen immer noch jeden Sonntag auf haben“, erklärt Robert P. Eine Mitarbeiterin erklärte ihm, man werde sich darum kümmern. Er könne ja ebenso Anzeige erstatten.

Gesagt getan. Ein Bekannter erstatte daraufhin Ende Juli Anzeige, da von ihm am Sonntag, 29. Juli, „in den Autowaschboxen reger Betrieb festgestellt wurde“. Doch Fehlanzeige. „Sie haben immer noch jeden Sonntag offen! Ich habe nach der Anzeige vom Nachbarn bereits nach fünf Tagen Post vom Ordnungsamt erhalten – das kann doch nicht sein“, beschwert sich Robert P.

Auf Nachfrage bei Fritz van Bracht, Amtsleiter für öffentliche Ordnung und Umwelt, werden die anderen beiden Betreiber jetzt kontrolliert. „In Landshut ist sonntags das Waschen von Autos an Waschanlagen verboten, das stimmt. Einen hat es halt erwischt, auf die anderen sind wir jetzt aufmerksam geworden, nachdem sich der Betroffene gemeldet hat“, sagt van Bracht. Er habe jetzt einen Kollegen beauftragt, der sich an mehreren Sonntagen generell mal die Waschanlagen in Landshut anschauen soll. „Und wenn wir selber die Erkenntnis haben, dass eine Waschanlage auf ist, werden wir auch tätig werden“, sagt der Amtsleiter. Pro Verstoß werden die Betreiber dann mit 100 Euro Strafe rechnen müssen.

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