Freinacht-Scherze
Bei Straftaten hört der Spaß auf

29.04.2019 | Stand 28.07.2023, 18:08 Uhr
−Foto: n/a

In der Nacht vom 30. April zum 1. Mai ist wieder die „Freinacht“. Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte darauf aufmerksam machen, dass gegen einen Spaß oder Scherz niemand etwas einzuwenden hat. Problematisch wird es dann, wenn Sachen beschädigt oder sogar Personen zu Schaden kommen. Bei Gesetzesübertretungen gibt es für die Polizei keinen Ermessensspielraum und zieht unweigerlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

BAYERN Absolut tabu sind beispielsweise das Sprengen oder Anzünden von Briefkästen oder Zigarettenautomaten, beschmieren von Hauswänden, Herausreißen von Bepflanzungen oder das Beschädigen von Verkehrszeichen.

Auch bei „Scherzen“ auf der Straße, wie beispielsweise das Aushängen von Kanaldeckel und dergleichen hört der Spaß auf. Derartige Aktionen können lebensgefährlich sein und stellen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar.

Außerdem möchte die Polizei die Feiernden daran erinnern, wer Alkohol trinkt, sollte sich bereits vorher überlegen, wie er nach Haus kommt und sich keinesfalls ans Steuer setzen. Die Polizei wird auch heuer wieder verstärkt Kontrollen im Zusammenhang mit der Freinacht durchführen.

Deggendorf