KVB mahnt
Bei Gesundheits-Apps ist Vorsicht angesagt

17.09.2020 | Stand 21.07.2023, 3:08 Uhr
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Zur Vorsicht bei der Nutzung und Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen in Form von Apps auf dem Smartphone ruft der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) auf.

Bayern. Gesundheits-Apps sind nicht Bestandteil einer leitliniengerechten, qualitätsgesicherten und evidenzbasierten medizinischen Versorgung der Patienten.

Es besteht auch keine Pflicht für die Praxen, solche Apps zu verordnen. Die Patienten sollten bei der Nutzung der Apps dringend darauf achten, dass sie nicht leichtfertig hochsensible Gesundheitsdaten preisgeben, die von den Anbietern der Apps eventuell für kommerzielle Zwecke verwendet werden könnten.

Der Vorstand der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp, erklären dazu: „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nicht aufzuhalten und macht in vielen Bereichen durchaus auch Sinn. Bei den Gesundheits-Apps, die künftig von den Ärzten und Psychotherapeuten verordnet oder von den Krankenkassen veranlasst und von diesen auch erstattet werden können, sehen wir allerdings das große Problem der Intransparenz in Bezug auf Qualität und Datenschutz. Hier muss eindeutig eine sorgfältige Prüfung des wirklichen Nutzens erfolgen, bevor solche Apps in der medizinischen Versorgung zum Einsatz kommen. Die Patienten dürfen nicht zu ‚Versuchskaninchen‘ der IT-Industrie und der App-Programmierer gemacht werden.“

Noch weitgehend ungeklärt ist ferner aus Sicht des Vorstands der KVB, wer das Haftungsrisiko trägt, falls die eingesetzte App beispielsweise nicht die korrekten oder auch widersprüchliche Daten liefert. Damit Ärzte und Psychotherapeuten keinem unkalkulierbaren Haftungsrisiko ausgesetzt sind, fordert der Vorstand der KVB, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur Gesundheits-Apps zulässt, deren Sicherheit und bedenkenlose Anwendung garantiert werden können.

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