Verständigung im Prozess
„Bayern-Ei“ – wird es eine Strafe auf Bewährung?

19.02.2020 | Stand 13.09.2023, 1:44 Uhr
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Im Prozess „Bayern-Ei“ sagte am Dienstag, 18. Februar, erneut ein Ermittlungsbeamter der KPI Straubing vor dem Landgericht Regensburg aus.

Regensburg. Dem Angeklagten, dem ehemaligen Geschäftsführer der Firma „Bayern-Ei“ aus dem Landkreis Straubing-Bogen, wird vorgeworfen, im Jahr 2015 von Salmonellen in seinem Betrieb gewusst, aber weiter Eier verkauft zu haben. Angeklagt wurde unter anderem fahrlässige Körperverletzung, da ein österreichischer Senior an den Folgen einer Salmonellenerkrankung gestorben sein soll.

Der Ermittlungsbeamte berichtete von seinen Ermittlungen zu Erkrankungsfällen, unter anderem in Augsburg und in Franken. Der Beamte versuchte zu rekonstruieren, woher welche Eier stammten, die die Erkrankten letztendlich verzehrt hatten. Wie so oft im Prozess „Bayern-Ei“ stellte sich aber heraus, dass ein Bezug zur Firma des Angeklagten nicht eindeutig nachweisbar ist. Im weiteren Verfahren werden am Dienstagnachmittag, 3. März, noch zwei erkrankte Personen aus Frankreich als Zeugen aussagen, bevor die Beweisaufnahme endgültig geschlossen wird.

Am Dienstag, 4. Februar, hatte sich die Kammer mit den Vertretern der Staatsanwaltschaft sowie mit den Verteidigern zu einem außerterminlichen Gespräch getroffen. Dieses diente der Verständigung zum weiteren Verfahrensverlauf. Die Beteiligten einigten sich darauf, eine mögliche Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Die Verteidiger des Angeklagten sahen dabei keine höhere Strafe als zwei Jahre auf Bewährung als angemessen. Bezüglich der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung wurde festgestellt, dass es keine ausreichenden Indizien gibt. Aus Sicht der Verteidiger könne auch der Vorwurf des Betrugs lediglich als versuchter Betrug gewertet werden. Die angeklagten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz könnten ebenso milder ausfallen, da es 2015 noch kein wirksames Mittel gegen die sogenannte Rote Vogelmilbe, die auch bei „Bayern-Ei“ ein Problem darstellte, gab.

Das Verfahren wird am Dienstagnachmittag, 3. März, fortgesetzt. Ein Urteil könnte am Donnerstag, 26. März, fallen.

Regensburg