Coronavirus
Ausgangsbeschränkung – die Freinacht ist kein triftiger Grund ...

29.04.2020 | Stand 24.07.2023, 12:10 Uhr
−Foto: n/a

Die Ausgangsbeschränkung in Bayern zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt weiter. Deshalb müssen auch die Brauchtümer zur Freinacht am 30. April entfallen. Polizeivizepräsident Thomas Schöniger appelliert an die Freinachts-Scherzbolde zu Hause zu bleiben, sodass ein Einschreiten der Polizei erst gar nicht erforderlich wird.

Oberpfalz. Jährlich warnt die Polizei davor, in der Freinacht keine Straftaten zu begehen, sondern sich lediglich auf kreative und harmlose Scherze zu beschränken. Dieses Jahr geht die Botschaft noch weiter, denn in 2020 müssen die Freinachtsstreiche gänzlich unterbleiben. Grund dafür ist die geltende Ausgangsbeschränkung zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Dazu Polizeivizepräsident Thomas Schöniger: „Ein Verlassen des eigenen Hauses zur Wahrnehmung der Bräuche stellt keinen triftigen Grund dar und ist deshalb untersagt. Wir werden die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung in der Freinacht mit verstärktem Personaleinsatz kontrollieren. Der Schutz der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität und dieses Ziel erreichen wir insbesondere auch durch die Unterbrechung der Infektionskette.“ Zudem besteht auch die Gefahr vermehrter Gruppenbildung, die unbedingt vermieden werden soll. Gerade Eltern sollen ihre Kinder für die Corona-Regeln sensibilisieren.

Schwandorf