Aufregung
„Auch aus Regensburg gab es schon Ausflüge von Forensik-Patienten zum Eishockey“

21.02.2019 | Stand 13.09.2023, 6:43 Uhr
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Ein Psychiatrie-Patient durfte eine Runde durch Straubing drehen - das sorgt in der Gäubodenstadt für massiven Ärger, denn eigentlich gibt es das politische Versprechen, dass gefährliche Straftäter keinen Ausgang haben dürfen. Jetzt hat ein grüner Landtagsabgeordneter eingeworfen: Es gibt immer wieder auch Ausflüge von der Regensburger Forensik nach Straubing.

REGENSBURG Zwei Stunden Freiheit, allerdings nur in Begleitung: Was die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg am 1. Februar verfügte, machte einen 46 Jahre alten Patienten der Forensik in Straubing mehr oder weniger glücklich. Erstmals seit vielen Jahren habe er sich gefühlt wie „ein vollwertiger Mensch“, sagte der Forensik-Patient nach dem Ausgang am vergangenen Montag. Zwei Aufpasser standen ihm zur Seite, ein Pfleger und eine Psychologin. Der psychisch kranke Straftäter ist der erste Patient seit Einrichtung der Forensik in Straubing im Mai 1990, der einen Ausgang absolvieren durfte. Und genau das sorgt jetzt für Sprengstoff in Straubing.

Oberbürgermeister Markus Pannermayr hatte sich nach Bekanntwerden der Erlaubnis durch die Richter empört an das Sozialministerium gewandt. Der CSU-Politiker erinnerte das Ministerium daran, welche Voraussetzung die Straubinger Stadtväter einst an die Errichtung der Forensik knüpften. 1970 hatte der Bayerische Landtag den Beschluss zur Errichtung der Forensik in Straubing gefasst, 1973 stimmte der Stadtrat zu. Bedingung: Es dürfe niemals einen Ausgang für Patienten geben, um die Bevölkerung nicht zu gefährden.

Der 46-Jährige wurde wegen versuchten Totschlags im Zustand einer manischen Depression verurteilt. Eine Sicherungsverwahrung wurde angeordnet. Er ist bereits seit 18 Jahren untergebracht. Doch die Regensburger Richter gehen mit den Verantwortlichen des Bezirkskrankenhauses Straubing hart ins Gericht. Dort hatte man den Antrag auf Ausgang einfach abgelehnt, auf eine Verlegung ins Bezirksklinikum Mainkofen als Alternative verwiesen. Das kann die Strafvollstreckungskammer nicht nachvollziehen. Vielmehr habe das BKH sogar selbst davon gesprochen, „dass der Antragsteller die Voraussetzungen für Lockerungen derzeit erfüllt“; so die Richter. „Lockerungen werden vielmehr pauschal versagt“, heißt es in dem Beschluss, der unserer Zeitung vorliegt. Die Prognose für den Patienten sei so, dass man eine Lockerung des Vollzugs durchaus verantworten könne, nur scheuten sich die BKH-verantwortlichen, „die dann zwingenden rechtlichen Schlüsse zu ziehen.“ Durch den Ausgang werde vielmehr „die soziale Wiedereingliederung gefördert“ und der 46-Jährige werde „die ihr eingeräumten Vollzugslockerungen nicht missbrauchen“, glauben die Richter.

Angeordnet hatten die Richter aus Regensburg die Lockerung sogar in Form einer einstweiligen Anordnung.

Bei Verlegung droht der Anwalt mit Strafanzeige

Die Richter machten aber auch klar, dass man schnell entscheiden musste, da sonst die ganze Unterbringung des Mannes im Raum steht: „Es droht die Vereitlung einer zügigen Entlassung des Antragsstellers, sollte über seinen Antrag auf Gewährung von Vollzugslockerungen durch das BKH Straubing nicht zutreffend entschieden werden.“ Der Anwalt des 46-Jährigen hatte indes gedroht, bei einer Verlegung des Mannes nach Mainkofen werde man Strafanzeige erstatten, und zwar wegen Körperverletzung. Ein Gutachter habe festgestellt, eine Verlegung könnte den psychischen Zustand des Patienten verschlechtern. Oberbürgermeister Pannermayr indes findet, man hat die Belange der Straubinger Bürger ignoriert: „Natürlich kann es auch im Bezirkskrankenhaus Straubing Patienten geben, die für eine Lockerung in Betracht kommen“, sagte der CSU-Politiker. Grundlage für die Errichtung der Forensischen Klinik war aber eine klare Zusage des Freistaats Bayern, dass in Straubing grundsätzlich keine Lockerungen durchgeführt werden.

Straubing leiste mit der Errichtung der JVA ohnehin „einen hohen Solidaritätsbeitrag in Bayern.“ Der OB traf sich am Mittwoch mit Vertretern des Sozialministeriums und des Bezirks. Am Montagabend stand das Thema auf der Tagesordnung im Hauptausschuss des Straubinger Stadtrats. ach einem Sachvortrag durch die Leitende Rechtsdirektorin Dr. Rosa Strohmeier, wird folgender Beschlussvorschlag am kommenden Montag dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt: „Der Stadtrat der Stadt Straubing nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Er bekräftigt darüber hinaus die Forderung der Stadt Straubing, dass an der bisherigen Praxis, wonach aus dem BKH Straubing heraus grundsätzlich nicht gelockert wird, festgehalten wird“.Jetzt hat sich in dem Fall der grüne Landtagsabgeorndte Toni Schuberl aus Passau eingeschaltet. Er wendet sich direkt an OB Pannermayr und bittet im Hinblick auf die Hintergründe des Falls, den Ball flach zu spielen. „Es wäre mir ein großes Anliegen, wenn das sensible Thema des Freigangs in sehr sachlicher Weise thematisiert und nicht unnötig emotionalisiert würde“, schreibt Schuberl.

Landtagsabgeordner rüffelt Pannermayr

Der Grünenpolitiker gibt zu bedenken, dass es immer wieder Freigänge an anderen Orten gebe, auch in Städten wie etwa Regensburg. Diese Freigänger hielten sich dann auch in Straubing auf. „Aus Regensburg und Mainkofen wurden beispielsweise Eishockeyspiele besucht. Es gibt auch aus dem BKH entlassene Personen, die sich in Straubing angesiedelt haben, sowie Freigänger aus der JVA und aus der Sicherungswahrung“, so Schuberl. Der Grünen-Politiker gesteht allerdings zu: „Auch eine gefühlte Gefahr durch die Bürgerinnen und Bürger muss ein Oberbürgermeister ernst nehmen.“

Aus dem Straubinger Bezirkskrankenhausist währenddessen zu vernehmen, der 46-Jährige Insasse hätte nun seinen Mit-Patienten geraten, Therapieangebote wahrzunehmen, um ebenfalls in den Genuss von Volzugslockerungen zu kommen. Er habe bei seinem Freigang seiner Mutter ein Kreuzworträtsel-Heft gekauft und in der Straubinger Kirche St. Jakob eine Kerze angezündet.

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