Dumm gelaufen
An der roten Ampel ausgerechnet einer Zivilstreife zugeprostet

20.09.2019 | Stand 31.07.2023, 10:27 Uhr
−Foto: n/a

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 19. auf 20. September, wurden im Dienstbereich der Polizeiinspektion Regensburg-Süd in vier Fällen Personen festgestellt, die alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führten.

REGENSBURG Gegen 21:20 Uhr wurde ein Passant am Haidplatz durch das Anstoßgeräusch auf einen Pkw-Fahrer aufmerksam, der beim Einparkvorgang ein abgestelltes Fahrzeug beschädigte. Da sich der 58-jährige Fahrzeugführer trotz Ansprache entfernte und eine Bar aufsuchte, verständigte der Zeuge die Polizei. Die Überprüfung durch die Beamten ergab eine Alkoholisierung beim Fahrzeugführer von über drei Promille. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

Um 23.45 Uhr wurde ein 34-jähriger Audi-Fahrer im Auweg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Eine Alkoholüberprüfung ergab, dass er mit deutlich über einem Promille am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und seinen Führerschein bei der Polizei belassen.

Gegen 2.45 Uhr wurde ein 35-jähriger ebenfalls im Auweg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein Atemalkoholtest bei dem Pkw-Lenker ergab einen Wert von annähernd einem Promille. Nach den notwendigen Maßnahmen konnte dieser seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Unter dem Motto „Dumm gelaufen“ kann man die Aktion des vierten Alkoholsünders verbuchen. Gegen Mitternacht hielt der 22-jährige Fahrer eines Mercedes bei Rotlicht an einer Lichtzeichenanlage in der Landshuter Straße an. Bevor er seine Fahrt bei Grünlicht fortsetzte, prostete er mit einer Bierflasche den Männern im daneben stehenden Pkw zu. Da es sich hierbei um eine Zivilstreife der Polizei handelte, wurde er umgehend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es stellte sich heraus, dass der Kraftfahrzeugführer mit über zwei Promille deutlich alkoholisiert war. Dies hatte für ihn eine Blutentnahme und die Sicherstellung seines Führerscheins zur Folge.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Alkohol am Steuer eines Kraftfahrzeuges mit erheblichen Gefahren für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer verbunden ist. Es werden auch weiterhin intensive Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt.

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