Fehlmedikation vertuscht
Altenpfleger aus Dingolfing-Landau stehen wegen Mordes durch Unterlassen vor Gericht

14.05.2019 | Stand 28.07.2023, 13:20 Uhr
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Prozessauftakt am Dienstag in Landshut: Drei Pfleger eines Altenheims im Landkreis Dingolfing-Landau stehen wegen Mordes durch Unterlassen vor Gericht. Sie sollen versucht haben, eine falsche Medikation zu vertuschen, und somit für den Tod eines 66-jährigen Heimbewohners verantwortlich sein.

LANDSHUT/LKR. DGF-LANDAU Es war erst ihr zwölfter Arbeitstag im Seniorenheim im Landkreis Dingolfing-Landau, als der Altenpflegerin H. der wohl schlimmste Fehler ihres Lebens passierte: Sie gab ihrem 66-jährigen Patienten versehentlich die falschen Tabletten. Doch anstelle den Irrtum zu melden, sollen sie und ihre beiden Kollegen den Vorfall aus Angst vor Konsequenzen vertuscht haben und somit verantwortlich für den Tod des Mannes sein, der eine Woche später, am 14. Mai 2016, verstarb. Seit Dienstag müssen sich die Altenpflegerin H. (48) und ihre Vorgesetzte Z. (61) sowie deren Kollege T. (37) wegen Mord durch Unterlassen vor dem Landgericht Landshut verantworten.

Wie der Vorsitzende Richter Markus Kring gleich zu Verhandlungsbeginn erklärte, komme aufgrund „widerstreitender Sachverständigengutachten“ auch Versuchter Mord durch Unterlassen in Betracht.

Der Vorfall ereignete sich vor fast genau drei Jahren, am 7. Mai 2016: Der damals 66-jährige Patient befand sich seit November 2015 in vollstationärer Unterbringung in dem Heim, dessen Träger der Landkreis Dingolfing-Landau ist. Er hatte Krebs im Endstadium und wurde dort palliativmedizinisch mit Morphium versorgt. Am Vormittag des Tattages soll die Altenpflegekraft H. für ihn verantwortlich gewesen sein. Wie sie selbst in einem späteren Schreiben an das Landratsamt erklärte, holte sie die Mittagsmedikation und nahm zwei unbeschriftete Becher mit Tabletten, stellte sie jeweils auf ein Essenstablett und verteilte sie an den 66-Jährigen und an eine Mitpatientin. Der Krebspatient soll die Medikamente zeitnah eingenommen haben.

Nur wenige Minuten später machte die Mitpatientin die Altenpflegerin Z. auf die Verwechslung aufmerksam und diese informierte ihre jüngere Kollegin über den unterlaufenen Fehler, wie Staatsanwalt Thomas Rauscher erklärte. „Ich war wie geschockt und perplex über meinen Fehler“, gestand die Angeklagte H. in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Doch ihre Chefin, die Angeklagte Z., habe die Verwechslung nicht dokumentieren wollen, um ihre Mitarbeiterin „zu schützen“ und um „sie deswegen nicht zu verlieren“, wie sie ebenso schriftlich erklärte.

Obwohl beide Frauen laut Anklage um die Nebenwirkungen der falsch verabreichten Medikamente gewusst haben sollen und ebenso, dass gerade bei dem schwerkranken Krebspatienten jede Fehlmedikation ein erhebliches Risiko für Leib und Leben darstelle, unterließen sie es, unverzüglich einen Arzt über die Fehlmedikation zu unterrichten.

Als schließlich der 37-jährige Altenpfleger T. die Betreuung des schwerkranken Mannes beim Schichtwechsel übernahm, sollen ihn die beiden Angeklagten zwar über die Fehlgabe informiert haben, allerdings ohne zu erwähnen, um welche Medikamente genau es sich gehandelt habe. Als dieser wissen wollte, ob bereits ein Arzt darüber informiert worden war, habe die Angeklagte Z. ihm nur mitgeteilt, dass dies nicht nötig sei – man solle erst einmal abwarten und es gegenüber der Heimleitung verschweigen, da sich Kollegin H. noch in der Probezeit befinden und es ihr schaden würde.

Am selben Nachmittag erlitt der Heimbewohner einen Krampfanfall und der Angeklagte T. verständigte eine Ärztin, ohne sie jedoch auf die vorausgegangene Medikamentenverwechslung hinzuweisen, weswegen keine Gegenmaßnahmen getroffen werden konnten, wie es in der Anklage weiter heißt. Aufgrund der verwechselten Tabletten seien die bereits vorgeschädigten Nieren des Patienten in ihrer Funktion letztlich irreversibel zum Erliegen gekommen, wobei auch die Leberfunktion beeinträchtigt worden sei. Letztlich führte die Schädigung der Nieren- und Leberfunktionen am Morgen des 14. Mai 2016 zu dessen Tod, wie ein rechtsmedizinisches Sachverständigengutachten ergab. Laut Staatsanwaltschaft hätte der Patient trotz seiner schweren Krebserkrankung bei entsprechend zeitnaher ärztlicher Behandlung der Fehlmedikation nicht sterben müssen.

Die Tat kam ans Licht, weil die Angeklagte Z. wenige Tage nach dem Tod des Patienten der Heimleitung gegenüber die Medikamentenverwechslung und die Vertuschung gestand. Sie gab im Rahmen des Ermittlungsverfahrens an, dass sie zwar über die Medikamentenverwechslung informiert war, aber deren Auswirkung nicht erkannt und gewollt habe.

Der Prozess wird am heutigen Mittwoch fortgesetzt.

Dingolfing-Landau