Vor 100 Jahren wurde Franz Josef Strauß geboren. Für die einen ist er bis heute der Über-Landesvater, für die anderen beispielhaft für Korruption. Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir hier einen Archiv-Artikel über eine Schülerin, die Strauß stoppte.
REGENSBURG Dass die gebürtige Regensburgerin Christine Schanderl zum Problem werden würde, ahnten ihre Lehrer wohl bereits. Vermutlich seitdem ihnen das erste Mal der kleine, rote Anstecker aus Plastik entgegenblitzte, den sich die Schülerin an das T-Shirt geheftet hatte. Auf diesem war ein prägnanter Satz zu lesen: Stoppt Strauß. Diese Protestaktion führte vor exakt dreißig Jahren zu einem revolutionären Urteilsspruch, der die Einschränkung der Meinungsfreiheit an bayerischen Schulen zu geschichtlichem Kleinholz verarbeitete.
Man schreibt das Jahr 1980, Strauß kandidierte in diesem Jahr als Kanzler. Den damaligen Ministerpräsidenten empfand Christine, wie sie heute sagt, als unsäglich, z.B. wegen seiner Nähe zu Diktatoren wie Pinochet und wegen seiner Verharmlosung des Naziregimes. Sie dachte dabei an den unsäglichen Satz von Strauß Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat, hat ein Recht darauf, von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen. Die Lehrer an ihrer Schule des Albertus Magnus-Gymnasiums rümpften dennoch über die Plakette die Nase. Man begann damit, die Elftklässlerin mit Verweisen zu überschütten, meistens für Vergehen, die mit der Plakette an sich nichts zu tun hatten. Sechs lange Monate fand eine Art Schikane statt, bei der sich Christine Schanderl, die heute Christine Roth heißt, nicht so ganz sicher ist: Wurde hier gezielt versucht die Schülerin mürbe zu machen?
Christine Roth war diese Prozedur ohnehin gewohnt als Schülersprecherin und Mitglied der Schülerzeitung, die regelmäßig zensiert wurde, bekam sie für ihre offene Meinungs-Bekundungen nicht zum ersten Mal ein paar Dämpfer verpasst.
Ich hätte allerdings niemals damit gerechnet, dass ich der Schule verwiesen werde, sagt Christine Roth heute.
Ich nahm an, ein paar verschärfte Verweise und vielleicht ein paar Tage Unterrichtsausschluss, dann sei die Sache vom Tisch, erklärt sie heute man kann ihr die damalige Fassungslosigkeit über diesen Schritt der Schulleitung auch jetzt noch anmerken. Die damalige Schülerin wusste genau: Ich war im Recht das, was die Schule mit mir veranstaltete, war das Unrecht.
Zum heutigen Zeitpunkt erkennt Christine Roth noch einmal das gesamte Ausmaß der juristischen Lage, denn sie selbst hat inzwischen Jura studiert und ist Rechtsanwältin.
Doch zurück ins Jahr 1980: das Problem Christine war nicht kleinzukriegen, sie kam weiter jeden Tag mit dem roten Anstecker in das Schulgebäude und nun erreichte der tobende Bundestagswahlkampf zwischen Helmut Schmidt und Franz Josef Strauß seinen Höhepunkt. Das bedeutete: Die Plakette sollte weg. Doch die Regensburgerin zeigte sich widerspenstig.
Menschen, die am längeren Hebel saßen, taten das, was sie in solchen Fällen gerne tun: Sie setzten den Hebel in Bewegung und hofften so, das Problem mit Druck zu entfernen.
Doch es gab etwas bei der damaligen Schülerin, das man nicht entfernen konnte: Zivilcourage, Mut und einen schlauen Kopf. Und Christine Schanderl, die heute Roth heißt, wusste immer noch: Hier passiert etwas, dass nicht in Ordnung ist. Nach einigen Verweisen und verschärften Verweisen erfolgte der Rausschmiss. Auch keine andere Schule erklärte sich zunächst zur Aufnahme der Schülerin bereit, bis sich schließlich nach langer Suche das Albert-Altdorfer-Gymnasium erbarmte. Und die Schülerin erwies sich nun tatsächlich als ein Problem, nur dummerweise als ein Problem mit mehr Biss und Unrechtsbewusstsein als erwartet.
Ich wusste ja, dass ich gemäß Art. 5 Grundgesetz ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit habe und somit auch dazu, diese Plakette zu tragen. Also wandte ich mich an die nächstbesten Anwaltskanzleien. Drei davon wiesen mich ab. Dann hilft Christine Roth der glückliche Zufall. Im Gerichtsflur läuft der Rechtsanwältin Hannelore Klar ein Arbeitskollege über den Weg. Er erwähnt die Schülerin aus der Klasse seines Sohnes und ihr Problem. Ich konnte es gar nicht glauben, erinnert sich Hannelore Klar. Das, was dort passierte, war eindeutig verfassungswidrig. Trotzdem rechnete ich nicht damit, den Prozess zu gewinnen.
Dann die große Überraschung: Die Schülerin Christine Schandler gewann am 21. Mai 1981, also vor genau 30 Jahren, den Prozess gegen den Freistaat Bayern. Mit diesem Urteil hat die Schülerin einen entscheidenden Schritt für die Meinungsfreiheit an Schulen errungen und zudem noch den Grundstein für eine neue Gesetzgebung gelegt.
Die Wahrheit: Christine Roth ist niemals ein Problem gewesen. Das Problem waren jene Leute in ihrem Umfeld, die einer jungen, mutigen und selbstbewussten Frau ihre Meinungskundgebung verbieten wollten.
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