Corona-Krise
Agentur für Arbeit Regensburg gibt Hinweise zum Antrag auf Kurzarbeitergeld

24.04.2020 | Stand 24.07.2023, 12:06 Uhr
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Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stellen den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Das Kurzarbeitergeld ist in der aktuellen Lage ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Krise. Es sichert die Beschäftigung und verhindert so, dass Menschen arbeitslos werden. Das Instrument hat sich bereits in der Finanzkrise 2008/2009 bewährt und auch jetzt machen rund ein Drittel der Betriebe davon Gebrauch.

Regensburg. Damit es bei der Bearbeitung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes zu keinen Verzögerungen kommt, bittet die Agentur für Arbeit Regensburg die Betriebe um Beachtung folgender Hinweise: Der Antrag muss immer vollständig eingereicht, alle Fragen beantwortet und unterschrieben sein, um Rückfragen auszuschließen. Hierfür sollten möglichst die neuen Vordrucke „Kurzantrag (Kug 107) und die Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld (Kug 108) Verwendung finden. Zur Vermeidung von Postrückläufen sollte geprüft werden, ob die Postzustellung unter der angegebenen Adresse sichergestellt ist.

Die Agentur für Arbeit weist daneben auch darauf hin, dass Auszubildende auch während der Kurzarbeit einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung für die Dauer von sechs Wochen nach dem Berufsbildungsgesetz haben und für Arbeitnehmer, bei denen eine Kündigung ausgesprochen wurde, der Anspruch auf Kurzarbeitergeld entfällt. Grundlage für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes ist das laufende sozial- und steuerpflichtige Entgelt. Deshalb bleiben sozialversicherungsfreie Entgeltbestandteile und Einmalzahlungen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes unberücksichtigt. Dagegen muss eine Feiertagsvergütung als tatsächlich erzieltes Entgelt in das sogenannte Ist-Entgelt einbezogen werden.

Beginnt die Kurzarbeit nicht am Monatsanfang, sondern beispielsweise in der Mitte des Monats, ist das Bruttoentgelt (Sollentgelt) der Berechnung zugrunde zu legen, das der Arbeitnehmer im gesamten Abrechnungszeitraum erzielt hätte. Von Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand sollte zur Verkürzung der Bearbeitungszeit möglichst abgesehen werden. Alle wichtigen Informationen, häufigen Fragestellungen und Vordrucke enthalten die Homepages der Arbeitsagenturen oder die Internetseite der BA unter www.arbeitsagentur.de.

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