Tierseuche
Afrikanische Schweinepest – Regierung empfiehlt Nutzung des Früherkennungsprogramms

18.09.2020 | Stand 20.07.2023, 23:41 Uhr
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Die Regierung der Oberpfalz weist auf das „Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP“ hin und rät, Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Regensburg. Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg – und damit erstmals in Deutschland – laufen die Präventionsmaßnahmen in Bayern weiter auf Hochtouren. Auch die Oberpfalz bereitet sich seit einigen Jahren intensiv vor. Die Vorbereitungen für einen möglichen Ernstfall sind bereits getroffen. Im „Rahmenplan Afrikanische Schweinepest“ des Bayerischen Umweltministeriums sind alle notwendigen Informationen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der ASP gebündelt festgehalten. Im Januar 2020 fand ein großes Treffen aller beteiligten Behörden zur ASP an der Regierung der Oberpfalz statt. Die Teilnehmer tauschten sich gegenseitig über die laufenden Präventionsmaßnahmen aus und stimmten die Zusammenarbeit im Vorfeld ab, um die Tierseuche im Bedarfsfall möglichst effizient und schnell bekämpfen zu können.

Seit dem 1. Juli können schweinehaltende Betriebe das „Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP“ bei den zuständigen Veterinärämtern beantragen. Für die Schweinehalter besteht damit die Möglichkeit, ihre Bestände frühzeitig regelmäßig untersuchen und überprüfen zu lassen, um im Ernstfall Handelsbeschränkungen abzumildern. „Nehmen Sie an diesem freiwilligen Programm teil, um bei einem eventuellen Ausbruch der Tierseuche alle Vorbereitungen getroffen zu haben“, appelliert Regierungsvizepräsident Christoph Reichert an die schweinehaltenden Betriebe in der Oberpfalz.

Die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm wirkt sich wie folgt aus: Im Falle der Feststellung eines ASP-Ausbruchs bei einem Wildschwein müssen aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben sogenannte Restriktionsgebiete um den Fundort festgelegt werden. Aus diesen Restriktionsgebieten ist das Verbringen von Hausschweinen nur unter Einhaltung bestimmter veterinärrechtlicher Anforderungen genehmigungsfähig. Mit der Teilnahme an dem ASP-Früherkennungsprogramm mit regelmäßigen Untersuchungen auf das ASP-Virus und Betriebsinspektionen können schweinehaltende Betriebe bereits jetzt die Grundlage dafür schaffen, im Falle eines ASP-Ausbruchs ohne größere zeitliche Verzögerung und mit geringem Aufwand die erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen zu erfüllen. Dadurch bleibt das Verbringen von Schweinen aus ASP-Restriktionsgebieten weiter möglich und der Handel mit den Tieren kann aufrechterhalten werden.

Auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sind alle Informationen zum „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“ eingestellt.

Das Hauptaugenmerk aller Präventionsmaßnahmen liegt weiterhin darin, zu verhindern, dass die Afrikanische Schweinepest in die Oberpfalz eingeschleppt wird. Die Regierung der Oberpfalz fordert deshalb die Schweinehalter auf, ihre Tiere weiterhin bestmöglich zu schützen und besonders konsequent die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Über die nach der Schweinehaltungshygieneverordnung zu ergreifenden Maßnahmen können sich Landwirte auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter www.stmuv.bayern.de informieren.

Auch jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger können weiterhin

dazu beitragen, die Einschleppung der Tierseuche zu verhindern. Die wichtigsten Informationen dazu fasst ein Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zusammen.

Regensburg