Pandemie
Ab Montag gilt Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Amberg-Sulzbach

24.04.2020 | Stand 21.07.2023, 22:53 Uhr
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Nicht nur beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr besteht ab Montag, 27. April, bayernweit Maskenpflicht, sondern auch auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Amberg-Sulzbach. Darauf weisen jetzt Landrat Richard Reisinger und Robert Graf, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft im Landratsamt hin.

Landkreis Amberg-Sulzbach. Als Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus werden von Montag an alle Mitarbeiter der Wertstoffhöfe eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Auch die Landkreisbürger dürfen die Wertstoffhöfe dann nur noch mit Schutzmasken betreten. Sie werden gebeten, die Wertstoffe wie Verpackungsmaterialien bereits zu Hause vorzusortieren, um den Anliefervorgang vor Ort zügig abwickeln zu können. Dies ist nicht zuletzt wegen der bestehenden Blockabfertigung von maximal zehn Fahrzeugen dringend geboten.

Die strenge Maskenpflicht in Bayern gilt für alle Personen ab sechs Jahren.. Auf den Wertstoffhöfen, in den Geschäften, Bussen und Bahnen reichen dafür selbst genähte Masken aus Stoff oder auch Tücher und Schals, die Mund und Nase bedecken. Wichtig ist, dass die Masken möglichst eng anliegen und nach drei bis vier Stunden gewechselt werden. Kinder sollten während der Anlieferung auf den Wertstoffhöfen im Auto bleiben.

Schwandorf